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Brandenburg: „Kannibale“ muss in geschlossene Anstalt

19-Jähriger gebärdete sich als Menschenfresser Prozess endete mit Einweisung in die Psychiatrie

Cottbus – Martino A. hat die langen Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden und trägt Fußfesseln. Mit kleinen Schritten trippelt der korpulente 19-Jährige deshalb unbeholfen zum Gerichtssaal. Vor der Tür fällt ihm eine ältere Frau weinend um den Hals. Martino A. kann die Umarmung nicht erwidern, seine muskulösen Arme stecken in Handfesseln. „Ist schon gut, Mama“, sagt er zu der Frau.

Die ist aus ihrer Heimatstadt Solingen zur Urteilsverkündung im Prozess gegen ihren Sohn angereist. Das Landgericht Cottbus verhandelte gegen ihn seit einigen Wochen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Die Boulevardpresse nennt ihn „Menschenfresser“ und „Kannibalen“. Im Juni 2007 hatte Martino A. in einer Jugendhilfeeinrichtung in Berlin-Karow versucht, einer Betreuerin ein Stück Fleisch aus dem Hals zu beißen. Er habe Menschenfleisch essen wollen, gab er bei den Ermittlungen zu Protokoll. Die Betreuerin konnte den Angriff abwehren, Martino A. wurde in das therapeutische Jugendheim „Haasenburg“ in Neuendorf bei Märkisch-Buchholz gebracht, wo er einige Wochen später einen Erzieher mit einer Nagelschere angriff. Sieben Mal stach er zu, verletzte den Erzieher an Kopf, Hals und Schulter. Als das Blut seines Opfers zu Boden tropfte, schrie Martino A.: „Das ist es, was ich wollte“ und begann, das Blut aufzulecken.

Das Landgericht Cottbus sprach Martino A. gestern des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Eine Haftstrafe muss der nach Überzeugung des Gerichts seelisch Kranke, der eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, aber nicht antreten. Stattdessen verfügte das Gericht seine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.

„Die dürfen Sie erst wieder verlassen, wenn Sie geheilt sind“, sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten, der über das Urteil sehr erleichtert schien. Tatsächlich hatte er während seines Aufenthalts in der „Haasenburg“ seinen Betreuern immer wieder erzählt, dass er seit seinem 15. Lebensjahr an Tötungs- und Kannibalismusphantasien leide. Er kündigte an, dass er Erzieher töten und Frauen essen wolle. Dass niemand in dem auf therapeutische Betreuung spezialisierten Heim darauf reagierte, kritisierte die Richterin gestern scharf als „fehlerhafte Behandlung“. Mehr noch: Die Taten seien dadurch überhaupt erst möglich geworden. So habe man dem Jungen, der als Kind mit seiner Familie aus dem Kosovo geflüchtet war, gestattet, Porno- und Horrorvideos zu konsumieren. Betreuer seien nur unzureichend ausgebildet gewesen und ein pädagogisches Konzept habe die Heimleitung bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht nicht nachweisen können.

Der Geschäftsführer der „Haasenburg“, Marco Bavar, wies die Vorwürfe gestern zurück, „Es gehört zum Erwachsenwerden, dass man sich auch einmal einen Erotik-Film anschaut“, sagte er. Ein Sprecher des für die mit öffentlichen Geldern bezuschusste Einrichtung zuständigen Brandenburger Jugendministeriums kündigte dagegen eine Prüfung der Vorwürfe an.

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