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Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).

© Soeren Stache/dpa

Kampf gegen Extremismus: Pläne für Verfassungsschutz-Check im Kabinett

Mit einer Prüfung beim Verfassungsschutz will Brandenburgs Innenminister Stübgen feststellen lassen, ob es unter Bewerbern für Beamtenstellen extremistische Anzeichen gibt. Die Grünen im Landtag sagen, worauf es ihnen ankommt.

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat seine Pläne für einen Verfassungstreue-Check zum Aufspüren möglicher Extremisten im öffentlichen Dienst vorgelegt. Das Kabinett habe den Bericht zur Kenntnis genommen, teilte Ministeriumssprecher Martin Burmeister am Dienstag in Potsdam auf Anfrage mit. Der Bericht sei an den Landtag übermittelt worden. Das Parlament entscheidet nun, wie es damit weiter vorgeht.

Vorgesehen ist vom Innenministerium, dass bei Bewerbern auf Beamtenstellen eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt wird, ob es Zweifel gibt, dass der Betreffende für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das geht aus Eckpunkten aus dem Ministerium für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage hervor. 

Die Anfrage - ohne Einwilligung des Betroffenen - soll es nur geben, wenn die Verfassungstreue das letzte offene Kriterium für die Einstellung ist, also nicht, wenn jemand aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt.

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Die Prüfung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Nun soll das Landesbeamtengesetz geändert werden, um die Befugnisse im Datenschutzrecht zu bestimmen und einzugrenzen. Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gelte für alle Beamtinnen und Beamten, nicht nur etwa für die Polizei, heißt es in den Eckpunkten.

Außerdem ist eine Regelanfrage für bestimmte Beamte auf Lebenszeit geplant, die bereits im Dienst sind. Dies soll zum Beispiel für politische Beamte, Leiter einer oberen oder unteren Landesbehörde oder eines Landesbetriebs gelten.

Grüne für Abwägung 

Die Grünen-Fraktion dringt auf eine sorgfältige Abwägung der Verhältnismäßigkeit. „Ein solcher Grundrechtseingriff müsste in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme stehen“, sagte die Grünen-Innenpolitikerin Marie Schäffer der Deutschen Presse-Agentur. „Ob das der Fall ist, kann nur anhand eines schlüssigen Gesamtkonzepts bewertet werden, das uns bislang nicht vorliegt. Einer pauschalen Überprüfung aller Beamten stehen wir sehr kritisch gegenüber.“

Die Innenminister der Länder hatten 2019 beschlossen, dass die Länder eigene Maßnahmen entwickeln können, um extremistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst zu begegnen. Der Landtag wandte sich im August 2020 gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, Hass und Gewalt. 

AfD-Fraktion gegen die Pläne zur Abfrage

Zugleich forderte er die Landesregierung auf zu prüfen, wie die Zuverlässigkeit von Bewerbern für den öffentlichen Dienst und auch bei einem Anlass während des Werdegangs festgestellt werden kann. „Werden extremistische Tendenzen festgestellt, müssen grundsätzlich alle möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um Schaden am Vertrauen in den öffentlichen Dienst abzuwenden“, hieß es in dem Beschluss.

„Das Parlament hatte die Landesregierung mit der Prüfung beauftragt, wie ein Verfassungstreue-Check eingeführt werden kann“, sagte der Ministeriumssprecher. Das Ergebnis habe der Innenminister vorgelegt.

Die AfD-Fraktion hatte sich im Oktober im Innenausschuss des Landtags gegen die Pläne zur Abfrage gewandt und vor einer allgemeinen Verurteilung gewarnt. (dpa)

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