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An den Bahnhofspassagen in Potsdam.

© Ottmar Winter PNN

Kampf gegen das Virus: Brandenburg will möglichst lokale Strategie bei Corona-Ausbrüchen

In der kommenden Woche wollen Bund und Länder über den Umgang mit Corona-Ausbrüchen beraten. In Brandenburg setzen Landesregierung und Landkreise darauf, dass es in so einem Fall möglichst keine großflächigen Einschränkungen geben soll.

Potsdam - Wenn es zu einem Corona-Ausbruch kommt, setzt Brandenburg auf möglichst lokale Schutzvorkehrungen. „Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bei einem strikt lokalisierbaren Corona-Ausbruch wie zum Beispiel bei einer Gemeinschaftsunterkunft, einem Krankenhaus oder Pflegeheim bisher durchgehend die geeigneten Maßnahmen für einen Lockdown eingeleitet“, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dominik Lenz, der Deutschen Presse-Agentur.

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Die Erfahrungen der ersten Wochen in Brandenburg hätten gezeigt, dass es „nicht zielführend ist, wenn ein ganzer Landkreis quasi „in Geiselhaft“ genommen wird“. Bund und Länder beraten in der nächsten Woche über den weiteren Umgang mit solchen Ausbrüchen.

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischunternehmen Tönnies wurde das öffentliche Leben für den nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh deutlich eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte die Einschränkungen aber, weil es die Maßnahmen als nicht mehr verhältnismäßig ansah. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) warb für eine größere regionale Differenzierung, die sich nicht zwingend an Kreisgrenzen orientiert, falls es wegen eines lokalen Ausbruchs wieder strengere Maßnahmen geben muss.

Brandenburg fährt bisher bei Eindämmung regionaler Hot-Spots gut

Bund und Länder hatten in der Corona-Krise vereinbart, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt. In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Schutzmaßnahmen. Wenn es zu einem Virusausbruch - einer Häufung von Corona-Fällen - kommt, wird die Einrichtung abgeriegelt und die betreffenden Mitarbeiter und Kontaktpersonen werden auf das Virus getestet.

Das Land sei mit der Zuständigkeit der kommunalen Ebene in der Eindämmung regionaler Hotspots bisher „sehr gut gefahren“, bilanzierte der Ministeriumssprecher. Die Voraussetzung sei aber, dass ein Ausbruch eingrenzbar sein müsse. „Eine bundesweite Verabredung sollte daher diese Form der bewährten Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen nicht ohne Not verändern.“ Sie solle nur Eckpunkte von Aktionen beinhalten, die die Länder in Eigenverantwortung steuern oder abgeben könnten.

Der Landkreistag Brandenburg will ebenfalls an der jetzigen Regelung festhalten und warnt davor, dass der Bund Entscheidungen übernimmt oder es zu kreisweiten Einschränkungen kommt.

„Wir hätten ein großes Problem, wenn auf einmal der Bund da reinsteuern sollte“, sagte der geschäftsführende Vorstand Peter-Paul Humpert. Die Zuständigkeit der Gesundheitsämter liege bei den Landkreisen. Bei Virusausbrüchen sei es schon jetzt möglich, konzentriert in einzelnen Einrichtungen oder in Teilen des betreffenden Landkreises darauf zu reagieren. Es sei nicht sinnvoll, große Landkreise ganz „lahmzulegen“.  

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