zum Hauptinhalt

Kampf der Spediteure: Klage gegen Lkw-Kartell

Weil Fahrzeughersteller ihre Preise abgesprochen haben, ziehen kleinere Brandenburger Spediteure nun vor Gericht. Sie sind aber nicht die einzigen, die gegen das Kartell vorgehen.

Blankenfelde-Mahlow - Für ein mittelständisches Unternehmen wie seines, erklärt Thomas Crone, gehe es nicht um Peanuts. Sechs Fahrzeuge hat der Fuhrunternehmer aus Bad Liebenwerda (Elbe-Elster) im fraglichen Zeitraum bei einem der großen Lkw-Hersteller gekauft, die ihre Kunden durch Preisabsprachen über den Tisch zogen und dafür von der EU-Kommission 2016 und 2017 zu hohen Bußgeldern verurteilt wurden. Von der Strafe haben die getäuschten Käufer aber nichts, sie bleiben auf ihrem Schaden durch überhöhte Leasingraten sitzen.

Crones geschätzter Verlust durch das Agieren des Kartells: rund 36.000 Euro, 6000 pro Lkw. Aber sich alleine mit den Branchenriesen anlegen – „dafür ist meine Firma zu klein“, sagt der Spediteur, der 25 Mitarbeiter beschäftigt. Deswegen ist er am Mittwoch mit rund 20 anderen Betroffenen ins Airporthotel in Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) gekommen, um sich einer Sammelklage Brandenburger und Berliner Spediteure gegen das Lkw-Kartell anzuschließen.

3200 Transportfirmen haben bereits Klage eingereicht

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) bereitet gemeinsam mit dem Berlin-Brandenburger Landesverband bereits die zweite Klage von Fuhrunternehmen in Deutschland vor. Eine erste Gemeinschaftsklage haben im Dezember mehr als 3200 deutsche Transportfirmen am Landgericht München eingereicht – für rund 85.000 Lkw. Auch die Klage, für die in der Region bis Ende Mai geworben wird, soll bis zum Jahresende dem Gericht in München vorliegen.

Wie viele Firmen in Brandenburg betroffen sind, lässt sich schwer schätzen. Der Landesverband hat 200 Mitglieder. Aber im Grunde, meint Rechtsanwältin Ann-Christin Richter von der Berliner Kanzlei Hausfeld, trifft es wohl jedes mittelständische Fuhrunternehmen. „Die großen Hersteller haben den Markt absolut dominiert“, sagt sie. Deswegen hätten die meisten auch bei diesen ihre Fahrzeuge gekauft. Konkret geht es um MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und Scania, die ihren Kunden durch Preisabsprachen in den Jahren zwischen 1997 und 2011 erheblichen Schaden zugefügt haben. Die Berliner Kanzlei arbeitet gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright Claims und dem Prozessfinanzierer Burford Capital auch an der zweiten Klage. Hat sie Erfolg, zahlen die klagenden Unternehmen Provision an die Dienstleister, sonst nicht.

Einige Fuhrunternehmer fühlten sich schlecht betreut

Einen Prozess auf eigene Rechnung könnte er sich nicht leisten, erklärt Abschleppunternehmer Dietmar Walter aus Peitz (Spree-Neiße). „Was das Kartell gemacht hat, ist nicht in Ordnung“, sagt er. Nun gebe es zumindest Hoffnung, dass die Mittelständler wieder etwas herausbekommen. Ganz einfach ist das Prozedere aber offenbar nicht. In Blankenfelde-Mahlow gibt es auch kritische Stimmen, Fuhrunternehmer, die sich bereits der ersten Klage anschließen wollten, aber, wie sie sagen, sich von Financialright nicht gut betreut fühlten. Der Ansturm an Anfragen sei riesig gewesen, erklärt ein Vertreter des Rechtsdienstleisters. Deswegen bereite man ja die zweite Klage vor – weil es so viele Betroffene gebe, für die ein alleiniges Vorgehen gegen das Kartell wie ein Kampf David gegen Goliath wäre.

Im Verbund, erklärt auch Rechtsanwältin Richter, seien die Chancen besser. Zumal die Zeit drängt: Ansprüche für Lkw, die vor 2002 erworben wurden, drohen zu verjähren. Ganz klar ist die Lage bei kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen im deutschen Recht nicht. Unstrittig ist: Die Absprachen bezogen sich auf Laster mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens sechs Tonnen. Europaweit wurden im Kartellzeitraum von 1997 bis Anfang 2011 knapp zehn Millionen mittelschwere und schwere Lkw verkauft.

Auch Kommunen und Länder haben Schadenersatzansprüche

Geschädigte sind dabei nicht nur Transportunternehmen, sondern auch Kommunen und Länder. Im Januar hatte das Landgericht Hannover in einem Präzedenzurteil entschieden, dass die Stadt Göttingen gegenüber dem Lkw-Hersteller MAN Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Richterspruch könnte auch Brandenburger Kommunen animieren, den Rechtsweg zu bestreiten.

Die Landesregierung hält sich diese Möglichkeit ebenfalls offen. „Das Land Brandenburg hat sich in dieser Angelegenheit mit 13 anderen Bundesländern zusammengetan, um die Forderungen an die Lkw-Hersteller geltend zu machen“, sagte der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Steffen Streu, am Mittwoch auf PNN-Anfrage. Dafür sei ein Sachverständigengutachten erstellt worden. „In einem nächsten Schritt werden Vergleichsverhandlungen aufgenommen und gegebenenfalls Klageoptionen geprüft“, so Streu. Im Land Brandenburg geht es seinen Angaben zufolge um300 Fahrzeuge aus den Bereichen Landesbetrieb Straßenwesen, Zentraldienst der Polizei, der Forsten und der Feuerwehr.

Zur Startseite