zum Hauptinhalt

Brandenburg: Kabinett billigt Schöneburgs Justizreform Gefangene sollen besser betreut werden

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung will Straftäter besser resozialisieren. Dazu soll unter anderem das Therapieangebot ausgeweitet, die Besuchszeiten verlängert und mehr Ausgang ermöglicht werden.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung will Straftäter besser resozialisieren. Dazu soll unter anderem das Therapieangebot ausgeweitet, die Besuchszeiten verlängert und mehr Ausgang ermöglicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) wurde am Dienstag im Kabinett verabschiedet. Die CDU kritisierte, dass damit Interessen von Schwer- und Sexualstraftätern vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gestellt würden.

Aus Sicht Schöneburgs sollen mit der Reform sowohl die Resozialisierung der Straftäter während des Gefängnisaufenthalts als auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft und der Opferschutz verbessert werden. Straftäter sollen zu einem verantwortlichen Leben in Freiheit ohne Straftaten befähigt werden. Künftig sollen alle Gefangenen einem standardisierten Diagnoseverfahren unterzogen werden, mit dem die Gründe für die Straffälligkeit analysiert werden. Während der Haft sollen sie berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder Therapiestunden in Anspruch nehmen können, die vergütet werden. Mit der Abschaffung der Arbeitspflicht will Schöneburg einen Anreiz für die Teilnahme schaffen.

Zudem sollen die Gefangenen intensiver begleitet werden. So wird nach dem Willen Schöneburgs bei Haftstrafen von bis zu zwei Jahren durchgängig ein Bewährungshelfer einbezogen, bei längeren Haftstrafen spätestens ein Jahr vor der Entlassung. Auch eine Nachbetreuung soll ermöglicht werden. Außerdem sieht Schöneburg eine Erhöhung der Mindestbesuchsdauer von einer auf vier Stunden monatlich vor, bei Jugendlichen von vier auf sechs Stunden. Sechs Monate vor der Entlassung soll zudem vermehrt Ausgang erlaubt werden. Dies soll aber nur gelten, wenn eine Flucht unwahrscheinlich ist. Der Schutz der Opfer soll dadurch verbessert werden, dass erstmals die Erhöhung der Empathiefähigkeit der Gefangenen als „Gestaltungsgrundsatz“ festgehalten wird. Zudem soll es möglich sein, eine Begegnung zwischen Täter und Opfer während eines Ausgangs zu verhindern.

Für die CDU ist das zu wenig Opferschutz. „Brandenburg erhält unter Rot-Rot das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz Deutschlands“, sagte CDU- Rechtsexperte Danny Eichelbaum. So dürfen Vollzugslockerungen bei Schwerverbrechern frühestens nach zehn Jahren geprüft werden. Lob für das Gesetz und die Abschaffung der Arbeitspflicht kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Landeschefin Doro Zinke sagte, der Zwang zur Arbeit erinnere an totalitäre Systeme und schaffe keine Resozialisierung. Brandenburg sei mit dem Justizvollzugsgesetz bundesweit vorbildlich, sagte Zinke. Das Gesetz muss nun den Landtag passieren und soll zum 1. Juni 2013 in Kraft treten. Katharina Wiechers

Zur Startseite