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Der "Blaue Lichterglanz" wurde am Montag eröffnet.

© Ottmar Winter

Kabinett beschließt Dienstag schärfere Regeln: Debatte über Absage aller märkischen Weihnachtsmärkte

Die Brandenburger müssen sich erneut auf Kontaktbeschränkungen – und noch schärfere 2G-Regeln für Ungeimpfte einstellen. Die Schulen sollen offen bleiben.

Potsdam - Brandenburg erwägt, mit den angekündigten härteren Corona-Einschränkungen auch die Präsenzpflicht an den Schulen aufzuheben und alle Weihnachtsmärkte zu canceln. Das erfuhren die PNN aus Kreisen der Kenia-Landesregierung. Das sei in der Diskussion, hieß es. Beide Maßnahmen sieht der den PNN vorliegende Entwurf der neuen Eindämmungsverordnung (Stand 19.11.) noch nicht vor, über den am Montag die Staatssekretäre der Regierung in der Amtschefkonferenz berieten und der mit den Landräten und Oberbürgermeistern beraten werden soll. Über den ersten Entwurf hatte „Bild“ zuerst berichtet. 

Eins steht fest: Die Brandenburger müssen sich nach der neuen Verordnung, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden soll, erneut auf Kontaktbeschränkungen – und noch schärfere 2G-Regeln für Ungeimpfte einstellen. 

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren mit Polizisten in Cottbus die Einhaltung der Corona-Regeln.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren mit Polizisten in Cottbus die Einhaltung der Corona-Regeln.

© dpa

Der „gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum“ soll nur mit „1. Angehörigen des eigenen Haushalts, 2. Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts oder 3. Insgesamt bis zu fünf Personen zulässig sein.“ Das soll auch „für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien,-Freundes- oder Bekanntenkreis gelten“. Bei der Ermittlung der Zahl der Personen zählen Geimpfte, Genesene und Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren nicht mit.

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Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf in Brandenburg seit dem vergangenen Montag bereits nicht mehr in Gaststätten, Theater, Kinos und viele weitere Einrichtungen. Bei dieser Liste bleibt es. Neu ist, dass die 2G-Vorgabe nun auch auf Friseure und alle Geschäfte jenseits des lebensnotwendigen Bedarfs, auf Kaufhäuser, Outletcenter und „sonstige Einrichtungen mit Publikumsverkehr“ ausgeweitet werden soll, womit Weihnachtseinkäufe vor Ort passé wären. 

Allein folgende Ausnahmen, wo die 2G-Regel nicht gilt, Ungeimpfte weiter rein dürften, sieht der Entwurf für den Zugang Ungeimpfter vor:  

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, 
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, 
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, 
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Baufachmärkte,
  • Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,
  • Weihnachtsbaumverkaufsstellen,
  • Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen,
  • Tabakwarenhandel,
  • Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Banken und Sparkassen,
  • öffentliche Bibliotheken

2G-Plus-Regel soll auf Diskotheken ausgeweitet werden

Brandenburgs Regierung steht unter Zeitdruck, die Beschlüsse am Dienstag zu treffen. Einige Maßnahmen sind nur auf Grundlage bisherigen Bundesgesetzes möglich, das ausläuft. 

Für Diskotheken, Clubs und Festivals soll die 2G-Plus-Regel vorgeschrieben werden, womit der Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit „einem auf sie ausgestellten“ aktuellen Negativtest erlaubt sein soll. 

Die Schulen sollen offen bleiben. Alle Schüler sollen sich aber täglich statt wie bisher dreimal pro Woche testen. Die Tests sollen weiter zuhause durchgeführt werden. Die Eltern bescheinigen dann das negative Ergebnis gegenüber der Schule. Wer gegen die schärferen Corona-Einschränkungen verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 100 und 15.000 Euro rechnen.

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