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Die Staatsanwaltschaft hatte alle Ersuchen Mahlers und sogar der JVA Brandenburg/Havel für eine Entlassung abgelehnt.

© Balazs Mohai/dpa (Archiv)

JVA Brandenburg/Havel: Horst Mahler bleibt in Haft

Der Holocaust-Leugner Horst Mahler hat offenbar nicht mehr lange zu leben. Die Entlassung aus der JVA Brandenburg/Havel wird aus Sicherheitsgründen aber weiter abgelehnt.

Brandenburg/Havel - Der mehrfach verurteilte Holocaust-Leugner Horst Mahler bleibt in Haft – obwohl ihm nun auch noch der rechte Unterschenkel amputiert worden ist. Entsprechende Angaben von Mahlers Unterstützern sind dieser Zeitung aus Justizkreisen bestätigt worden. Mahler wird in wenigen Tagen 83 Jahre alt.

Mahlers Gesundheitszustand hat sich massiv verschlechtert

Die Staatsanwaltschaft München II hatte alle Ersuchen Mahlers und sogar der Haftanstalt Brandenburg/Havel für eine Entlassung wegen Mahlers „multimorbider Krankheiten“ und des zu erwartenden Todes abgelehnt. Ihre harte Haltung hat die für die Haftvollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft Ende November in einem mehrseitigen Bescheid begründet, der von Mahlers Anhängern veröffentlicht wurde. Demnach hatte sich Mahlers Zustand derart verschlechtert, dass „in letzter Konsequenz die Amputation des Unterschenkels erforderlich“ sei. Die notwendige medizinische Behandlung habe Mahler aber zunächst verweigert.

Die Staatsanwaltschaft geht sogar davon aus, dass „ein Ableben nach den ärztlichen Berichten wahrscheinlich“ sei. Aber auch bei „der erforderlich werdenden palliativen Betreuung in der letzten Lebensphase“ ist das Anstaltskrankenhaus aus Sicht der Behörde ausreichend. Notfalls könne er in eine externe Klinik verlegt und dort bewacht werden. Zwischen der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der bestehenden Lebensgefahr bestehe keine Kausalität.

Grund sei sein Verhalten während einer Haftunterbrechung

Daneben führt die Staatsanwaltschaft „überwiegende öffentliche Sicherheitsinteressen“ an. Grund sind die erheblichen und bereits abgeurteilten Taten Mahlers, aber auch sein Verhalten während einer Haftunterbrechung von 2015 bis 2017. Daher lasse sich nicht „mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass weitere Straftaten begangen werden“.

Mahler war in Deutschland 2009 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese wäre Ende 2018 verbüßt gewesen. Aus dem Gefängnis heraus verbreitete Mahler antisemitische Pamphlete, weshalb am Landgericht Potsdam noch zwei Anklagen wegen Volksverhetzung anhängig sind.

Im Sommer 2015 hatte die Justiz die Verbüßung der restlichen Haftstrafe aufgrund des schlechten Gesundheitszustands ausgesetzt, nachdem ihm der linken Unterschenkel amputiert worden war. In Freiheit hetzte Mahler aber weiter gegen Juden und leugnete den Holocaust. Deshalb wurde verfügt, dass Mahler seine Reststrafe doch absitzen muss.

Mahler trat die Haft allerdings nicht an, flüchtete nach Ungarn und beantragte dort Asyl. Ungarn lieferte Mahler an die Bundesrepublik aus, seit Juni 2017 sitzt er wieder in Brandenburg/Havel ein – wegen der Nähe zu seinem Wohnort Kleinmachnow. Die Strafe ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ende Oktober 2020 verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium wollten sich nicht zum Fall Mahler äußern. Verfahren zur Haftvollstreckung seien nicht öffentlich, hieß es. Nach Einschätzung der Justiz spielt Mahler für die rechtsextreme Szene noch immer eine herausragende Rolle, er sei dort noch immer hochpräsent. Das zeige sich auch an der hohen Zahl von Besuchen und Besucheranfragen, hieß es. Darunter war am 9. November, als Mahler im Klinikum war, etwa der NPD-Politiker und Europaabgeordnete Udo Voigt.

Auch im Gefängnis blieb Mahler notorischer Antisemit

Mahler, einst Rechtsanwalt in Berlin, saß bereits viele Jahre hinter Gittern, von 1970 bis 1980 wegen Beteiligung an Verbrechen der von ihm mitgegründeten Roten Armee Fraktion (RAF). Mahler durfte wieder als Anwalt arbeiten, driftete aber in den Rechtsextremismus ab.

Auch im Gefängnis blieb Mahler ein notorischer Antisemit. Im Sommer beschwerte er sich beim Bundesverfassungsgericht über die „Fremdherrschaft über das deutsche Volk“ durch das Weltjudentum.

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