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Update

Justiz in Brandenburg: Gericht lässt Neonazi Maik Schneider frei

Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Nauen war der Neonazi Maik Schneider zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jetzt aber kommt er erst einmal wieder auf freien Fuß.

Brandenburg an der Havel - Der Neonazi Maik Schneider kommt wegen Verfahrensverzögerungen aus der Untersuchungshaft frei. Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen Schneider wegen des Brandanschlags auf Sporthalle in Nauen im Jahr 2015, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, aufgehoben. Damit folgte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts einem Antrag von Schneider. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit mehreren vermeidbaren Verfahrensverzögerungen durch die Justiz. Diese hätten sich auf mehr als sechs Monate summiert.

Im Dezember war Schneider vor dem Landgericht Potsdam zunächst mit seiner Haftbeschwerde gescheitert. Dort wird gegen ihn derzeit im Revisionsprozess erneut verhandelt. Das Landgericht wies die Haftbeschwerde am Montagnachmittag als unbegründet zurück und legte sie nun dem OLG zur Entscheidung vor.

Erneute Schlappe für Landgericht

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hatte den 31-Jährigen im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der Kammer hatte Schneider mit seinen Komplizen die Turnhalle in Nauen im August 2015 vorsätzlich in Brand gesetzt, um zu verhindern, dass dort Flüchtlinge untergebracht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings aufgehoben. Der Grund: Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders zu Unrecht abgelehnt.

Nun muss das Landgericht Potsdam eine erneute Schlappe hinnehmen. Das OLG erklärte, bei einer Untersuchungshaft müsse ständig geprüft werden, ob es gerechtfertigt sei, dass das vom Grundgesetz geschützte Recht auf persönliche Freiheit zu beschränken. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzte der Haftdauer unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen.

Der Freiheitsanspruch nehme gegenüber dem Interesse an der Strafverfolgung zu, je länger die Untersuchungshaft andauere, erklärte das OLG. Für das gesamte Strafverfahren gelte das Beschleunigungsgebot, daran sei die Verfahrensdauer zu überprüfen. „Vermeidbare und dem Staat zuzurechnende Verfahrensverzögerungen könnten nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang dauernden Untersuchungshaft herangezogen werden“, teilte das OLG mit.

Vermeidbare Verfahrensfehler

Es ist inzwischen der zweite spektakuläre Fall, bei dem das Landgericht Potsdam schlecht dasteht. So musste kürzlich ein verurteilter Mörder aus Potsdam, der seine Frau durch eine Unfallfahrt getötet haben soll, aus der Haft entlassen werden. Der Mann war im Februar dieses Jahres vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Am 6. Dezember kam er nach einem Jahr und neun Monaten in Haft auf freien Fuß.

In seinem Beschluss nannte das OLG eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund für die Aufhebung des Haftbefehls. Das Gericht begründete sein Urteil im Detail mit vermeidbaren, dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen, die sich insbesondere nach dem im Februar ergangenen Urteilsspruch ergeben hatten. So sei das Protokoll zur Hauptverhandlung erst Ende Juli fertiggestellt und dem Verteidiger Anfang August zugestellt worden.

Damit habe sich auch das Revisionsverfahren verzögert. Die Hauptverhandlung selbst hatte sich bei acht Verhandlungstagen über eineinhalb Monate erstreckt. Auch hätte das Protokoll mit etwa 200 Seiten keinen außergewöhnlichen Umfang erreicht, so das Gericht. Die vom Landgericht angegebene Überlastung könne kein Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein.

Urteil-Zustellung dauerte ein halbes Jahr

Schneider war im Frühjahr 2016 festgenommen worden, damit saß damit seit 2 Jahren und zehn Monaten in Untersuchungshaft. Sein Anwalt hatte in der Haftbeschwerde kritisiert, dass die Zustellung des ersten Urteils knapp sechs Monate gedauert hätte. Die Revision sei dadurch unverhältnismäßig verzögert und auch der neue Prozess nur schleppend angesetzt worden, rügte der Anwalt.

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