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Ein Stift liegt auf einem Abwassergebührenbescheid.

© dpa

Juristischer Sieg für Altanschließer: Freie Wähler fordern Entschädigung

Die Forderung folgt auf den juristischen Sieg einer Brandenburgerin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Innenministerium will die Entscheidung prüfen.

Potsdam - Nach dem juristischen Sieg einer Brandenburger Bürgerin vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Fraktion BVB/Freie Wähler im Landtag die Landesregierung erneut aufgefordert, alle so genannten Altanschließer angemessen zu entschädigen. Das BVerwG hatte vergangene Woche entschieden, dass sich Wasserverbände bei der Festsetzung von Beiträgen für alte Abwasserleitungen von Grundstücken nicht darauf berufen könnten, dass der Verband neu gegründet worden sei und damit nicht der Verjährung unterliege. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass Beiträge für Anschlüsse bis zum Jahr 2000 wegen Verjährung rechtswidrig seien.

Im konkreten Fall war das Grundstück der Klägerin in Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) laut der Entscheidung des BVerwG schon vor der Wende an die Schmutzwasser-Ableitung angeschlossen. 1994 wurde die erste Beitragssatzung der Gemeinde veröffentlicht, aber für das Grundstück der Klägerin wurden keine Beiträge erhoben. Anfang 2006 gründete die Gemeinde gemeinsam mit der Stadt Beelitz den Zweckverband „Nieplitz“, der sieben Jahre später für das Grundstück einen Anschlussbeitrag festsetzte, gegen den die Klägerin gerichtlich vorging.

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„Das Ignorieren offensichtlich rechtswidriger Beitragserhebungen kann so nicht mehr weitergehen“, sagte der Fraktionschef von BVBB/Freie Wähler, Péter Vida, zu der Entscheidung des BVerwG. „Hierzu ist eine angemessene Entschädigung all jener, die immer noch auf die Rückzahlung ihrer rechtswidrig erhobenen Beiträge warten, erforderlich.“ Der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister, erklärte, die Entscheidung des BVerwG müsse zunächst geprüft werden. (dpa)

Klaus Peters

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