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Brandenburg: Jugendamt behinderte Prozess gegen brutalen Vater

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Behördenmitarbeiterin und beklagt spätes Einschreiten gegen Kindesmisshandlungen

Perleberg/Neuruppin - In einem Fall von Kindessmisshandlung in der Prignitz erheben Staatsanwaltschaft und Gericht schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt des Kreises. Das berichtete die Nachrichtensendung „Brandenburg aktuell“ des RBB am Freitagabend. Demnach hat die Neuruppiner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin und das Amtsgericht Perleberg verwerfen ihr vor, sie seien massiv in Ermittlungen und in einem Verfahren durch das Amt behindert worden.

Vor dem Amtsgericht war ein 31-jähriger Vater vor wenigen Tagen wegen Misshandlungen an seinem Sohn zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Durch das Verhalten des Jugendamts sei das Verfahren jedoch lange verzögert worden, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer dem Sender. Zudem war das Jugendamt spät eingeschritten. Jugendamtsakten mussten per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt werden, Namen von Hinweisgebern waren in den Akten geschwärzt. Der Direktor des Amtsgerichts, Frank Jüttner, sagte dem Sender: „Nachdem wir die Akten beschlagnahmt hatten, stellte sich uns die Frage, ob man hier nicht eher hätte tätig werden müssen.“ Die Leiterin des Jugendamtes vertritt die Position, sie sei ihrer Verantwortung für das misshandelte Kind nachgekommen.

Laut RBB war der Neunjährige Opfer massiver Vernachlässigung und Gewalt geworden. Er und die Stiefgeschwister seien von den Eltern oft über Stunden, teils über Nacht im Kinderzimmer eingesperrt worden – die Türklinke sei abmontiert worden. Nachbarn berichteten von grausamen Zuständen: „Da haben die dann mal auch in den Schrank gekackt, weil sie ja nicht rausgekommen sind auf Toilette. Die Kinder haben geschrien und gegen die Tür getreten, dass sie raus wollen, dass sie Hunger haben.“ Mitarbeiter des Amtes, so der RBB, hätten nur angemeldete Hausbesuche gemacht. Da seien dieTürklinken anmontiert gewesen. Die Kontrolleure hätten sich mit der Aussage der Mutter gegenüber der Polizei zufriedengegeben, dass die Kinder klopfen, wenn sie etwas benötigen. Es geschah nichts.

2011 hat der Vater, Sven S., laut Aktenlage dem Jungen mit Klebeband eiskalte Kühlakkus unter den nackten Füßen befestigt. Begründung: Der Junge sei unartig. Das Amtsgericht Perleberg stellte später fest, „dass der Junge schwere Erfrierungen und Blasen davongetragen hat, letzlich nicht mehr laufen konnte.“

Da erst habe das Jugendamt den Jungen in ein Heim gebracht. Doch erst zwei Jahre später konnte der Vater verurteilt werden. Um ein Haar wäre er verschont geblieben. Denn das Jugendamt habe wichtige Akten nicht herausgeben wollen. Allein die Aussagen des Jungen waren zu unsicher, deshalb brauchte die Staatsanwaltschaft die Namen möglicher Zeugen, der Anzeigenden. Doch die wurden ihr vom Jugendamt verweigert, berichtet der RBB. Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer, Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Neuruppin, sagte im RBB, durch das Verhalten des Amtes sei das Verfahren verzögert worden, mehrere Prozesstermine waren nötig. Die Jugendamtsakten mussten per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt werden. Doch es wurde weiter blockiert. Schiermeyer: „Es musste ein Herausgabebeschluss erwirkt werden.“ Als die Ermittler endlich die Akten hatten, stellten sie fest: Die Angaben über die Zeugen waren darin geschwärzt.

Die Leiterin des Jugendamtes erklärte laut Sender schriftlich, in der verspäteten Weitergabe der Akten nichts Schlimmes erkennen zu können, ihr Amt sei „der Verantwortung für das misshandelte Kind durch die Inobhutnahme des Jungen nachgekommen“. Amtsgerichtsdirektor Jüttner sagte dem RBB, in den Akten sei eine Entwicklung dokumentiert, die „das Gericht verwundert hat, weil es sich die Frage stellen musste, ob man hier hätte nicht vorher tätig werden müssen.“

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