zum Hauptinhalt

Brandenburg: „Jämmerliches Winseln und Brüllen“ Dennis-Prozess: Weitere Zeugin befragt

Cottbus – Als eine Angestellte der Gebäudewirtschaft Cottbus im August 1999 in einer leer stehenden Wohnung nach dem Rechten sah, drang aus der Wohnung darüber das „jämmerliche Weinen eines Kindes, das in ein grauenvolles Winseln überging“. Zugleich hörte Doris B.

Von Sandra Dassler

Cottbus – Als eine Angestellte der Gebäudewirtschaft Cottbus im August 1999 in einer leer stehenden Wohnung nach dem Rechten sah, drang aus der Wohnung darüber das „jämmerliche Weinen eines Kindes, das in ein grauenvolles Winseln überging“. Zugleich hörte Doris B., die gestern als Zeugin vor dem Cottbuser Landgericht aussagte, eine Frau „unmenschlich“ brüllen. „Halte die Schnauze, du Miststück“ sei noch der harmloseste Satz gewesen.

Die Schreie kamen aus der Wohnung von Angelika und Falk B., die vor Gericht stehen, weil sie ihren Sohn Dennis so vernachlässigt und misshandelt haben sollen, dass er 2001 im Alter von sechs Jahren an Auszehrung starb. Ob es sich bei dem Kind, das die Zeugin hat weinen hören, um Dennis handelte, wird kaum nachzuweisen sein. Doris B. informierte jedenfalls das Jugendamt, das ihr später mitteilte, man sei dem Hinweis nachgegangen, es hätte sich aber nichts Auffälliges ergeben.

Wie das Jugendamt der Sache nachging, ist bislang nicht klar – die neue Sozialpädagogin des Amts, die sich im April 2000 bei Familie B. vorstellte, um ihr Hilfe bei der Erziehung der acht Kinder anzubieten, wusste jedenfalls nichts von den Beobachtungen der Gebäudewirtschafts-Mitarbeiterin. „Bei meinen Besuchen ging es um Schulschwänzen der älteren Kinder“, sagte die 39-jährige Sabine S. vor Gericht: „Ich hatte keine Hinweise auf Misshandlungen.“

Die B.s seien freundlich und kooperativ gewesen, deshalb habe sie auch keine Zweifel gehabt, als ihr die Mutter 2002 erzählte, dass Dennis im Krankenhaus sei und deshalb nicht eingeschult werden könne. Die Wahrheit erfuhr Sabine S. erst im Juni 2004 – als dieLeiche des Jungen in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung entdeckt wurde.

Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt, das Urteil soll am 11. Januar verkündet werden. Sandra Dassler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false