zum Hauptinhalt
Auch in Potsdam, vor dem Brandenburger Tor, finden regelmäßig Coronademos statt. 

© imago images/Martin Müller

Interview | Tag des Grundgesetzes: "Grundrechte der Bürger auch in der Krise gewahrt"

Vor 71 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Wegen coronabedingter Einschränkungen gehen viele Menschen auf die Straße. Markus Möller, Präsident des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg, über den Rechtsstaat in der Krise und die Zeit danach.

Potsdam - Abstandsregeln, Treffen mit Freunden und Verwandten nur, wenn unbedingt nötig: Zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus mussten sich Brandenburger an einiges gewöhnen. Auch dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Brandenburg, Markus Möller, fehlt die Geselligkeit, wie er im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ob die Krise Anlass für verfassungsrechtliche Änderungen biete, lasse sich erst mit einem gewissen Abstand und „in aller Ruhe“ beurteilen. Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes, vor 71 Jahren  trat es in Kraft.

[Abonnieren Sie kostenlos den neuen PNN-Newsletter "Potsdam Heute": Hier geht es zur Anmeldung.]

Herr Möller, wie geht es Ihnen in der Coronazeit? Gibt es etwas, das Sie besonders vermissen?

Ich komme mit den derzeitigen Einschränkungen im Alltagsleben ganz gut zurecht, auch wenn mir gesellige Abende mit Freunden und der Sport fehlen - da geht es mir wahrscheinlich wie vielen anderen Menschen.

Gerade gehen viele Menschen gegen die coronabedingten Einschränkungen der Grundrechte auf die Straße. Können Sie die Angst dieser Menschen verstehen?

Nein. Eigentlich zeigt sich gegenwärtig an dem sehr bunten Bild der Rechtsprechung zu vielen Einzelproblemen rund um die Coronaeindämmungsverordnungen, dass unser demokratischer Rechtsstaat funktioniert und die Grundrechte der Bürger auch in der Krise gewahrt bleiben.

Markus Möller ist der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg. 
Markus Möller ist der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg. 

© Bernd Settnik/dpa

Ist die Einschränkung des Demonstrationsrechtes mit Blick auf den Gesundheitsschutz gerechtfertigt?

Das ist immer eine Frage der Abwägung im jeweiligen Einzelfall und lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten, denn auch Leben und körperliche Unversehrtheit werden durch die Verfassung geschützt. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Fragenkreis geradezu exemplarisch.

Ist die Landesverfassung für Lagen wie Corona beziehungsweise andere Pandemien gut aufgestellt?
Das Gerüst unserer Verfassung ist stabil. Aber natürlich wird man mit einem gewissen Abstand in aller Ruhe zu bewerten haben, ob die Krise Anlass für Änderungen und Ergänzungen bietet.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Krise live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple-Geräte herunterladen können und hier für Android-Geräte.]

Inzwischen werden die Einschränkungen schrittweise gelockert. Viele Menschen fragen sich: Werden wir vollständig zur Normalität zurückfinden?

Grundsätzlich ja. Welche persönlichen und gesellschaftlichen Langzeitfolgen die Krise aber mit sich bringen wird, lässt sich jetzt noch nicht absehen.

Wie hat sich die Arbeit am Landesverfassungsgericht seit dem Beginn der Pandemie verändert?

Das Verfassungsgericht ist kein Präsenzgericht - alle Richter arbeiten in der Regel von zu Hause aus. Unsere Beratungen haben wir unter Beachtung der Hygieneanforderungen wie zu Jahresbeginn vereinbart durchführen können. Insofern hat sich durch die Pandemie nicht so viel verändert.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie in Potsdam und Brandenburg finden Sie hier in unserem Newsblog.] 

Immer wieder ziehen sich Gerichtsverfahren in Brandenburg wegen personeller Engpässe in die Länge. Hinzu kommt, dass viele Richter in Rente gehen. Wie können die Gerichte im Land unter diesen Bedingungen noch gute Arbeit machen?

Die Motivation der Kolleginnen und Kollegen ist trotz aller beschriebenen Probleme nach wie vor sehr hoch. Damit das so bleibt, hält die Landespolitik einen ganz wesentlichen Schlüssel in ihren Händen. Das Personal der Justiz, Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizverwaltung muss, wie im Koalitionsvertrag verabredet, in den nächsten Jahren bedarfsgerecht aufgestockt werden. Ich bin guten Mutes, dass die von Herrn Minister Ludwig (Stefan Ludwig/Die Linke, Anm. d. Red.) begonnene und von Frau Ministerin Hoffmann (Susanne Hoffmann(CDU, Anm. d. Red.) energisch fortgesetzte Politik schon bald Früchte trägt. dpa

Anna Bückmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false