zum Hauptinhalt

Interview mit Roland Weber: "Die Sinnlosigkeit ist schwer zu ertragen"

Roland Weber, Nebenklagevertreter im Fall Susanne Fontaine und Opferbeauftragter Berlins, über Traumata und Hilfen.

Herr Weber, Sie sind der Opferbeauftragte des Landes Berlin. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Susanne Fontaine sind Sie allerdings auch der Nebenklageanwalt ihrer Tochter. Wieso haben Sie diesen Fall übernommen?

Es gab den Wunsch der Sachverhaltsaufklärung. Dieser Wunsch ist besonders stark ausgeprägt in den Fällen, in denen die Angeklagten schweigen, wie in diesem Fall. Durch meine Tätigkeit als Opferbeauftragter in Berlin ist mein Zeitfenster leider eingeschränkt, aber wenn mich jemand aufsucht, der meine Beratung wünscht, und es passt, berate ich. Das ist mein Beruf.

Als Nebenkläger haben Angehörige mehr Rechte, dürfen ständig in der Hauptverhandlung anwesend sein und können Beweisanträge stellen, den Angeklagten oder Zeugen befragen. Wann raten Sie Angehörigen zu einem Nebenklageverfahren?

Immer dann, wenn man sich aktiv einbringen möchte, um mehr als bloßer Zeuge zu sein. Bei einigen dieser schweren Delikte, die ich seit Langem bearbeite, entsteht dann natürlich auch ein Näheverhältnis der Hinterbliebenen zu mir. Zu Einzelnen habe ich bis heute Kontakt, auch wenn es Jahre zurückliegt. Einige von ihnen sagten mir, es hat ihnen geholfen, dass sie zumindest teilweise Antworten auf ihre Fragen, das Wie und das Warum bekommen haben. Für andere war es hilfreich, zu wissen, dass da jemand für sie an jedem Verhandlungstag sitzt und sie nicht selbst im Gerichtssaal sein mussten.

Verändern sich Angehörige während der Strafverfahren?

Ich lerne die Menschen in einer Ausnahmesituation kennen. Die meisten werden im Laufe des Verfahrens gefasster. Aber nicht alle. Das ist sehr individuell. Wenn Angehörige, etwa nach einem brutalen Mordfall, traumatisiert sind, hilft ihnen eine gute Traumatherapie. Das Strafverfahren kann helfen, muss aber nicht. Das kann nur der Einzelne für sich ausloten.

Am späten Abend des 5. September 2017 wurde die 60-jährige Susanne Fontaine im Tiergarten ermordet. Mutmaßlich von einem der Polizei nicht unbekannten Täter, der eigentlich hätte abgeschoben werden sollen. Wie sollen Angehörige mit so viel Sinnlosigkeit klarkommen?

Das ist eine Frage, auf die ich keine Antwort habe. Wie man so eine Straftat begehen kann an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten. Die Frau hatte wenige Euro und ein Handy bei sich. Wenn jemand aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus einen Raubüberfall begeht wieso muss er sie bis zum Tode würgen? Das macht keinen Sinn. Das ist für Angehörige besonders schwer zu ertragen.

Wie gehen Sie mit dieser Sinnlosigkeit um?

Ich kann nur versuchen, durch entsprechende Aufklärung und Mitwirkung, und auch in meiner Rolle als Opferbeauftragter, Gesellschaft mitzugestalten. So, dass solche sinnlosen Taten weniger stattfinden. Ich weiß, das ist ein sehr optimistischer Ansatz, aber denke mir, vielleicht kann man darüber doch etwas erreichen?

Was meinen Sie konkret?

Man muss über die Einzelheiten jedes Falles sprechen, über die Umstände und Ursachen. Im Fall von Susanne Fontaine etwa: Wie gefährlich ist es, dass da im Tiergarten solche Zeltstätten entstehen? Ich bin nicht der Typ, der sagt, wir müssen die mit der Polizei vertreiben. Dann finden wir sie an der nächsten Ecke. Aber wieso kommen überhaupt so viele her? Die wenigsten von denen stammen aus Berlin. Also was sind die Ursachen und welche Angebote können wir machen, damit sie wieder gehen? Es deutet einiges darauf hin, dass der Angeklagte sich in diesem Milieu bewegte. Er sollte in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften sein, doch da war er nie. Ich vermute, dass er in diesen Zeltstätten noch weiter auf die schiefe Bahn geraten ist. Da stellt sich für mich die Frage, wie wir mit der Problematik umgehen, dass Menschen nach Deutschland kommen, sagen, sie seien Jugendliche, hätten keinen Pass dabei und die Daten seien diese und jene. Und später, wenn sie straffällig werden, erfahren wir, das stimmt alles nicht. Ist das System so sinnvoll? Gibt es nicht andere Möglichkeiten, um die Daten zu erfassen? Oder, wenn sie nicht kooperieren, die Möglichkeit einer schnellen Ausweisung. Der Angeklagte im Fall Fontaine steht exemplarisch dafür, dass man ein engmaschigeres Netz knüpfen muss.

Am heutigen Mittwoch ist Prozessauftakt. Wo liegen die Knackpunkte des Falles?

Ausschlaggebend ist erst einmal: War der Angeklagte das? Nur weil er auf der Anklagebank sitzt, heißt es noch nicht, dass er der Täter ist. Das sage ich auch immer meinen Mandanten. Wir wollen niemanden vorverurteilen.

An der Kleidung des Opfers wurde seine DNA und beim Angeklagten selbst das Handy des Opfers gefunden. Glauben Sie, diese Indizien werden ausreichen?

Er ist dringend tatverdächtig, deshalb sitzt er ja auch in Untersuchungshaft. Die Indizienkette ist äußerst belastend. Trotzdem sind wir vorsichtig. Die Sachverhaltsaufklärung steht an erster Stelle.

Und dann?

Sollte sich in ein paar Wochen oder Monaten verdichten, dass es der Angeklagte war, ist die nächste wichtige Frage, wie alt er zum Tatzeitpunkt war. Es gibt diverse Gutachtenformen, trotzdem ist es unglaublich schwer, das Alter genau zu beziffern. Vielleicht war er bereits volljährig. Diese Frage ist dafür entscheidend, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Ich gehe nach Aktenlage davon aus, dass unser Angeklagter ein Heranwachsender war.

Das heißt, die Kammer muss sich entscheiden, ob sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet

Und nach meiner Erfahrung: Je schwerer die Anklage, desto wahrscheinlicher ist, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Dann wollen meine Mandantin und ich mehr über seine Biografie erfahren. Was hat ihn zu dem gemacht, was er ist? Hat er Reifeverzögerungen oder ist er „erwachsen“?

Und wenn diese Frage geklärt ist?

Dann interessiert das Gutachten zur Legalprognose: Was ist von dem Angeklagten noch zu erwarten? Wie ist die Tendenz des Menschen - ist er gefährlich? Auch bei Heranwachsenden kann die Sicherungsverwahrung vorbehalten werden, aber nur, wenn Anknüpfungspunkte dafür bestehen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere schwere Straftaten begeht. Doch bis wir so weit sind, wird es dauern. Es sind zunächst elf Verhandlungstage angesetzt, ob wir mit denen hinkommen, ist höchst fraglich.

Der Angeklagte schweigt. Meinen Sie, da kommt noch etwas?

Wenn sie etwas Entlastendes für sich vorzubringen haben, machen sie das meist, noch bevor sie in U-Haft gehen. Wenn da noch etwas Glaubhaftes kommen sollte, würde mich das sehr wundern.

Der Fall hatte auch eine Debatte über Staatsversagen ausgelöst. Der Ehemann von Susanne Fontaine, Klaus Rasch, hatte außerdem bemängelt, die Polizei habe ihn nicht ernst genommen. Ist die Polizei im Umgang mit Angehörigen zu unsensibel?

Diese Vorwürfe höre ich immer wieder. Offiziell werden Polizisten schon immer im Opferschutz ausgebildet. Inoffiziell liegt beim Opferschutz bei der Polizei einiges im Argen. Auch wieder wegen mangelnden Personals, wegen schlechter Ausstattung haben die Beamten gar nicht die Zeit, sich um die Opfer wirklich zu kümmern. Die bekommen so viele Notrufe, dass es manchmal schwierig ist, die ernst zu nehmenden von denen, die nur mal reden wollen, weil sie einsam sind, zu unterscheiden. Den älteren Kollegen fehlt es oft an einer entsprechenden Schulung. Im letzten Jahr wurde immerhin der Fachtag Opferschutz in die Ausbildung bei der Polizei eingeführt.

Sie sind seit 2012 Opferbeauftragter des Landes Berlin. Die Opfer in den Mittelpunkt zu rücken, nicht den Täter, ist eine Forderung, wegen der auch Ihr Amt geschaffen wurde. Klappt das heute besser?

Insgesamt hat sich sehr viel getan, der Gesetzgeber hat über die Jahre permanent den Opferschutz verbessert. Ein Beispiel ist der Anspruch auf einen für die Opfer kostenfreien Opferanwalt. Der wurde mächtig ausgebaut, die Deliktgruppen erweitert. Früher musste man zunächst wirtschaftlich bedürftig sein. Dann hat der Gesetzgeber entschieden, dass das nicht sein kann. Der Täter eines schweren Delikts bekommt ja auch einen Verteidiger gestellt.

Nutzen Opfer und Angehörige ihre Rechte?

Leider wenig, das hat sich kaum verändert. Die Leute kennen schlicht ihre Rechte nicht. Die Information darüber erreicht sie dann in einer Ausnahmesituation, in der sie so viele Sorgen haben, dass sie das nicht richtig wahrnehmen.

Was hilft dann?

Ein gezieltes Ansprechen, der sogenannte proaktive Ansatz. In den Niederlanden beispielsweise gehen Opferschützer aktiv auf die Opfer und Angehörigen zu und sagen: Ich kann dir helfen, es gibt für dich folgende Möglichkeiten. In Deutschland wird in der Regel gewartet, bis die Betroffenen einen Antrag stellen. Letztes Jahr habe ich in Taiwan Vorträge zum Opferschutz gehalten. Dort habe ich erlebt, dass die Nutzungsquote ebenfalls um ein Vielfaches höher ist als in Deutschland, weil auch sie Betroffenen aktiv Hilfe anbieten. Ich selbst habe nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz zum Justizsenator Dirk Behrendt gesagt, ich würde gerne auf die Leute zugehen, wir können die nicht alleinelassen. Und er sagte sofort: Unbedingt, machen Sie das!

Das hat ja auch etwas bewirkt.

Daraus resultierte, dass ich die Forderung nach einer zentralen Anlaufstelle gestellt habe. Damit stieß ich auch beim Regierenden Bürgermeister auf offene Ohren. Deswegen sind wir in Berlin als erstes Bundesland dabei, ebendiese zentrale Anlaufstelle zu schaffen. Bei einem schlimmen Ereignis wie einem Terroranschlag werden wir künftig von dort aus immer aktiv auf die Opfer zugehen.

Für Einzelfälle ist so noch nicht gesorgt.

Ja, so weit sind wir leider noch nicht. Aber an dem Brett bohre ich. Auch hier haben wir schon viel erreicht. Seit vier Jahren haben wir in Berlin die Gewaltschutzambulanz. Die kooperiert eng mit der Berliner Polizei. Und die Polizei schickt jetzt ganz viele Geschädigte dorthin, damit ihre Verletzungen dort dokumentiert werden können. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Opferhilfe Berlin können die wiederum dann gleich Hilfe anbieten.

Das Gespräch führte Ronja Ringelstein

+++

Zur Person: ROLAND WEBER ist seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht. Seit Oktober 2012 ist der gebürtige Stuttgarter zudem erster Opferbeauftragter des Landes Berlin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false