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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

© Bernd Settnik/dpa

Interview | Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU): "Dies können wir uns nicht mehr leisten"

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) über die geplanten Schließungen von Arbeitsgerichten, Perspektiven für die Mitarbeiter und die von der AfD geforderte Einsicht in Strafakten.

Frau Hoffmann, die AfD will Einsicht in Strafakten nehmen. Was sagt das Justizministerium dazu? 

Es geht bei diesem Punkt um eine äußerst komplexe Rechtsfrage: Die Konkurrenz von Landesverfassungsrecht zu Bundesrecht. Wir gehen davon aus, dass die Strafprozessordnung, die ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete nicht vorsieht, insoweit eine abschließende bundesgesetzliche Regelung enthält. Die Strafakten sind besonders zu schützen, denn sie können sehr sensible personenbezogene Daten enthalten. 

Deshalb hat der Bundesgesetzgeber in der Strafprozessordnung die Möglichkeit der Akteneinsicht bundeseinheitlich auf die dort speziell geregelten Fälle beschränkt. Demgegenüber ist das allgemeine Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in Art. 56 Abs. 3 der Landesverfassung nach unserer Rechtsauffassung nicht geeignet, die abschließende Regelung des Bundesgesetzgebers zu brechen. 

Wieso ist Ihnen das so wichtig? 

Die AfD hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, Einblick in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu erhalten, bei denen es sich um Verfahren gegen Personen des politischen Lebens in Brandenburg handelte. Die Abgeordneten wollten auch Einsicht in Akten nehmen, bei denen die Staatsanwaltschaft die Verfahren mangels eines Tatverdachts eingestellt hat, es also entweder gar keine Anhaltspunkte für eine Straftat gab oder sich ein Tatverdacht durch die Ermittlungen nicht erhärten ließ. Es ist offensichtlich, welche Missbrauchsmöglichkeiten sich hieraus ergeben, wenn die Inhalte von Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden. 

Auch das Arbeitsgericht Potsdam soll schließen. Zuständig für die Landeshauptstadt wäre dann Brandenburg/Havel.
Auch das Arbeitsgericht Potsdam soll schließen. Zuständig für die Landeshauptstadt wäre dann Brandenburg/Havel.

© Andreas Klaer

Die AfD will also Akten für den Kampf gegen politische Gegner missbrauchen? 

Jedenfalls ist insoweit auffällig, in welche Akten die Einsichtnahme beantragt wird. Als Justizministerium ist es unsere Aufgabe, den Schutz personenbezogener Daten in Verfahrensakten sicherzustellen. 

Ein Thema, an dem Sie arbeiten, ist die geplante Schließung mehrerer Arbeitsgerichte. Waren Sie von den Reaktionen darauf überrascht? 

Dass Strukturreformen immer mit Emotionen verbunden sind, war nicht überraschend. Die Heftigkeit der Emotionen war es aber schon. Natürlich kann ich verstehen, dass Menschen Angst vor Veränderung haben. Dabei war aber eigentlich allen Betroffenen bekannt, dass es schon seit zehn Jahren entsprechende Pläne für eine Strukturreform der Arbeitsgerichte gab. 

Und es war innerhalb der Justiz auch unstreitig, dass angesichts des erheblichen Rückganges der Verfahrenszahlen der tatsächliche Personalbedarf die Aufrechterhaltung von sechs Arbeitsgerichten und einer Außenkammer nicht trägt. Bei der bisherigen Struktur lässt sich die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte nur durch eine personelle Überausstattung gewährleisten. Dies wollen und können wir uns in Zukunft nicht mehr leisten. 

Was passiert mit den Mitarbeitern? 

Wir ermöglichen allen insgesamt 31 von den Schließungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Wahl, entweder mit der Arbeitsgerichtsbarkeit mitzugehen oder am bisherigen Arbeitsort zu bleiben und in einer anderen Justizeinrichtung eine adäquate Stelle zu übernehmen. Wir bieten also sehr sozialverträgliche Lösungen an. In Senftenberg gibt es ja auch ein Amtsgericht, in Eberswalde eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft und ein Amtsgericht und in Potsdam viele weitere Justizeinrichtungen, etwa das Amtsgericht, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft. 

Im mittleren Dienst haben wir dort aktuell einen zusätzlichen Bedarf von etwa 16 Arbeitskräften, den wir nicht ohne Weiteres auf dem freien Markt decken können. Wir wären dankbar, wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Potsdam für eine dieser Stellen entscheiden würden. 

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Sie haben vor, an Orten in der Peripherie künftig Gerichtstage der Arbeitsgerichte durchzuführen. Wie muss man sich das vorstellen? 

Wir wollen Gerichtstage im Rahmen eines Modellprojekts auch dort einführen, wo bislang kein Arbeitsgericht seinen Sitz hatte: In Perleberg, von wo die Wege zum Arbeitsgericht Neuruppin sehr weit sind, und in Luckenwalde. Und da es sich dabei um ein Modellprojekt handelt, werden wir zu gegebener Zeit prüfen, ob Gerichtstage nicht auch an anderen Standorten stattfinden sollten. 

Früher gab es schon einmal Gerichtstage, allerdings in der Regel in Räumen der Stadtverwaltung ohne gerichtliche Infrastruktur. Künftig wollen wir das anders handhaben: Die Gerichtstage sollen in den Gebäuden der Amtsgerichte durchgeführt werden. Die Verhandlungen können dann in einem würdigen Rahmen im Sitzungssaal eines Gerichtsgebäudes stattfinden. 

Aber die Richter müssten dafür durchs Land fahren – ist das nicht auch teuer? 

Natürlich sind solche Gerichtstage mit einem höheren Personalbedarf verbunden. Für das Land ist das aber wesentlich vorteilhafter, als wenn wir vor Ort die komplette Infrastruktur eines Gerichtes vorhalten müssten. Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Verschlechterung, die Wege zum Gericht verändern sich nicht. Und wenn wir Gerichtstage auch an Orten durchführen, wo es bislang keine Arbeitsgerichtsbarkeit gegeben hat, verkürzen sich die Wege zum Arbeitsgericht erheblich. 

Können Sie sich so ein Vorgehen auch bei anderen Gerichtsbarkeiten, etwa den Sozialgerichten, vorstellen? 

Wir haben in unserem großen Flächenland mit relativ geringer Bevölkerungszahl bei den Fachgerichtsbarkeiten generell das Problem kleiner Gerichtsbarkeiten. Wir leben seit Bestehen dieses Landes mit vier Sozialgerichten, die doppelt so viele Eingänge haben wie die Arbeitsgerichte, und mit einer Klientel, die vielleicht noch empfindlicher ist, was weite Wege angeht, als jene der Arbeitsgerichtsbarkeit. Insofern kann man durchaus überlegen, ob es Gerichtstage nicht auch für andere Fachgerichtsbarkeiten geben sollte.

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