zum Hauptinhalt

Innere Sicherheit in Brandenburg: Mehr Verfassungsschutz, weniger Polizei

SPD und Linke in Brandenburg haben ihren Koalitionsstreit über die innere Sicherheit beendet. Beide Seiten mussten Abstriche machen - und die Polizeigewerkschaft spricht von einem "schwarzen Tag" für die Sicherheit.

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) kann den Verfassungsschutz aufstocken, muss dafür aber eine weitere Abschwächung des Polizeigesetzes in Kauf nehmen. Am Montag wurden Details der Einigung im rot-roten Koalitionsstreit um die innere Sicherheit bekannt, die sich wie berichtet bereits Ende vergangener Woche abgezeichnet hatte. Der Verfassungsschutz wird demnach um 37 Stellen aufgestockt, wie aus beiden Regierungsfraktionen verlautet.

Mehr Stellen als vorgesehen

Schröter hatte die Koalitionskrise überhaupt erst ausgelöst, nachdem er ohne vorherige Absprache mit der Linken verkündete, den Nachrichtendienst durch Umsetzungen aus der Polizei um 27 Stellen aufzustocken. Nun bekommt er sogar zehn Stellen mehr als vorgesehen. Auch der Einsatz von V-Leuten, den die Linke ganz einstellen wollte, ist weiter möglich – allerdings mit Einschränkungen: Informanten dürfen keine Straftaten begehen, außerdem soll das neue Verfassungsschutzgesetz regeln, wann die Zusammenarbeit mit den V-Leuten zu beenden ist. Gleichzeitig soll auf Drängen der Linken, die eine Neuaufstellung des Verfassungsschutzes immer an die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag geknüpft hatten, die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes verbessert werden.

Beim Verfassungsschutz konnte die SPD ihre Kernforderungen also weitgehend durchsetzen – um den Preis, beim Polizeigesetz dem Druck der Linken zumindest teilweise nachgeben zu müssen. Die umstrittene Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch Einsatz von Staatstrojanern, die etwa das Lesen von Messengernachrichten vor der Verschlüsselung erlaubt und ein Wunsch von Schröter im Kampf gegen Terrorismus war, wird auf Eis gelegt. Vorerst soll abgewartet werden, wie Klagen gegen das bayerische Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen. Der Einsatz von Bodycams – Kameras, die Polizisten beim Einsatz am Körper tragen – soll präzisiert werden, ebenso die Möglichkeit einer Schleierfahndung. Der Gebrauch elektronischer Fußfesseln für Gefährder war durch die Linken bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.

Kritik von der Polizeigewerkschaft

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Schuster, kritisierte, dass nun auch die Quellen-TKÜ vorerst nicht möglich ist. „Wer Terrorbekämpfung ernst nimmt, wer ernst nimmt, dass die Polizei und der Verfassungsschutz von einer steigenden Gefahr durch Links- und Rechtsextremismus sowie durch islamistischen Extremismus sprechen, muss der Polizei die entsprechenden Befugnisse geben, um diese Gefahren zu bekämpfen“, so Schuster. Der Innenexperte der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, sprach von einem „schwarzen Tag für Brandenburgs Sicherheit“.

SPD und Linke hingegen zeigten sich zufrieden, den Streit sechs Monate vor der Landtagswahl beigelegt zu haben. Die innere Sicherheit werde mit beiden Gesetzesnovellen verbessert, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Linke-Parteivorsitzende Diana Golze hob hervor, dass Brandenburg mit dem Verfassungsschutzgesetz, das Konsequenzen aus den Erfahrungen rund um die Mordserie des NSU ziehe, eine Vorreiterrolle übernehme.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false