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Innenminister Schröter: Verbände sollen Kredite aufnehmen: Altanschließer: Land sieht sich nicht in Pflicht

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Altanschließern keinen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Allerdings wolle die Landesregierung das Gespräch mit den Zweckverbänden und nach Lösungen suchen.

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Altanschließern keinen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Allerdings wolle die Landesregierung das Gespräch mit den Zweckverbänden und nach Lösungen suchen. Diese müssten tragfähig sein, keine Schnellschüsse. Erneute Fehler müssten vermieden werden.

Einen Überblick, um welche Summen es geht, hat das Innenministerium immer noch nicht. Die Summe, die DDR-Altanschließer an Zweckverbände gezahlt haben oder zahlen sollen, war in einem Gutachten von 2009 für die Landesregierung auf 420 Millionen Euro taxiert worden. Fachanwälte rechnen damit, dass sich die Summe zwischenzeitlich verdoppelt hat. Auf Grundlage der verfassungswidrigen Regelung im Kommunalabgabengesetz des Landes wurden nach der vierjährigen Verjährungsfrist auch Kanalanschlüsse nach- oder doppelt veranlagt, die erst nach der Wende gelegt worden waren.

Vertreter der rot-roten Koalition schlossen am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags nicht aus, dass das Land den Zweckverbänden wegen finanzieller Engpässe infolge des Urteils aus Karlsruhe unter die Arme greift. Das werde derzeit geprüft, hieß es von den Koalitionären. Einen Anspruch hätten die Verbände allerdings nicht, hieß es vom Innenministerium. Eine Regelung im Kommunalabgabengesetz sieht allerdings durchaus einen Ausgleich vom Land für solche Fälle vor.

Altanschließer, die nicht gegen Kostenbescheide vorgegangen und deren Bescheide rechtskräftig seien, hätten keinen Anspruch auf Erstattung der verfassungswidrig erhobenen Beiträge, die rückwirkend für in den 1990er-Jahren gebauten Klärwerke und Überlandleitungen erhoben worden waren, wie es von Fachleuten aus dem Ministerium hieß. Schröter selbst erklärte, die Zweckverbände könnten allerdings schon jetzt handeln – und der Gerechtigkeit halber auch bei rechtskräftigen Bescheiden Altanschließern eingenommene Beiträge zurückzahlen. Oft handelt es sich um vierstellige Beträge. Die Kosten könnten die Verbände über Kredite finanzieren, so Schröter. Das sei wegen niedriger Zinsen günstig.

Über die Mengengebühren für Wasser und Abwasser könnten die Kredite wieder refinanziert werden, so der Minister weiter. Möglich, aber rechtlich komplizierter wäre es, den vom Karlsruher Urteil betroffenen Altanschließer die Mengengebühr zu senken. Dies sei aber keine Entscheidung der Landesregierung, sondern der Verbände. axf

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