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Illegale Mülldeponie in Brandenburg: Zeitspiel mit Schadstoffen

Der illegale Müll in der Kiesgrube Lindower Heide beschäftigt die Justiz. Doch Brandenburgs Landesregierung verschleppt die Untersuchung des Grundwassers – aus Angst vor den Ergebnissen

Niedergörsdorf/Potsdam - Aus der illegalen Mülldeponie in der Kiesgrube Lindower Heide bei Niedergörsdorf (Teltow-Fläming) sickern Schadstoffe ins Grundwasser. Das geht aus dem offiziellen Bericht zum Grundwasser-Monitoring hervor. So sagte es der Gutachter, der den Bericht verfasst hat, auch im Strafprozess vor dem Landgericht Potsdam gegen den mutmaßlichen Betreiber der schwarzen Halde aus. „Es liegt eine konkrete Gefährdung vor“, erklärte er.

Die Anklage baut auf diese Expertise auf. Die 4. Strafkammer am Landgericht Potsdam schätzt den diplomierten Geologen und Leiter eines Ingenieurbüros als Sachverständigen. Nur die Verteidigung lehnt ihn ab und versucht mit Befangenheitsanträgen, ihn aus der laufenden Hauptverhandlung zu bugsieren. Bislang ohne Erfolg.

Die Landesregierung sieht keine Gefahr für das Grundwasser

Doch Widerspruch kommt noch von ganz anderer, völlig unerwarteter Stelle. Nämlich von ganz oben, von der Landesregierung. „Ich sehe nicht ausdrücklich eine Gefährdung“, sagte zuletzt Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD), als ihn Anfang April im brandenburgischen Landtag die Grünen mit dem Fall konfrontierten. Im vergangenen Jahr hatte sich bereits Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) weit aus dem Fenster gelehnt und behauptet, dass von den illegalen Abfalllagern, die sich in Zuständigkeit des Landes befinden, keine Gefahr für die Umwelt ausgehe.

Das Grundwasser-Monitoring, das seit 2008 in der Lindower Heide durchgeführt wird und dessen Ergebnisse unserer Redaktion mittlerweile vorliegen, wirft ein neues Licht auf diese Behauptung. Chemische Stoffe wie Bor, Polzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole wurden in hohen Konzentrationen festgestellt. Die Qualität des Grundwassers hat sich „erheblich verschlechtert“, heißt es in dem dazugehörigen Bericht. Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass noch über längere Zeiträume ein Schadstoffnachweis in den vorhandenen Grundwassermessstellen erfolgen wird.“

Der Befund ist alarmierend. Doch Albrecht Gerber, als Wirtschaftsminister oberster Aufseher über die Tagebaubetriebe im Land, beschwichtigte. Er sehe lediglich die „Notwendigkeit für weitere Untersuchungen, um dann zu prüfen, ob es eine Gefährdung gibt“. Umweltminister Vogelsänger hat sich bislang gar nicht zu den Ergebnissen des Grundwasser-Monitorings geäußert.

Dass die Anwälte des angeklagten Tagebauunternehmers die Ergebnisse in Zweifel ziehen, ist nachvollziehbar. Doch warum Minister Gerber sich öffentlich von der fachlichen Einschätzung distanzierte, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Zumal der Gutachter nicht etwa für die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Monitoring ausgewertet hat, sondern im Auftrag des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), eine dem Wirtschaftsministerium unterstellte Behörde. Fiel Gerber den eigenen Fachleuten in den Rücken?

Das Land scheut die Kosten

Bei genauerem Hinsehen wird klar, warum der Wirtschaftsminister auf Distanz geht – und Vogelsänger schweigt. Hätte Gerber die Grundwasserverschmutzung bestätigt, hätte er seinen Parteigenossen in eine unangenehme Situation gebracht. Der Umweltminister hätte seine Behauptung aus dem Vorjahr zurücknehmen müssen. Vor allem aber hätte er einräumen müssen, dass der illegale Müll, laut Staatsanwaltschaft mehr als 300 000 Tonnen, wieder herausgeholt oder die Grube zumindest saniert werden muss.

Das große Aufräumen würde Millionen kosten und den Tagebaubetreiber aller Voraussicht nach in die Insolvenz befördern. Dann bliebe das Land auf der illegalen Deponie und somit auf den Sanierungskosten sitzen. Dieses Problem aber versucht Wirtschaftsminister Gerber in eine ferne Zukunft zu verschieben. Er kündigte an, dass zunächst vier weitere Messstellen zu errichten seien, um das „tatsächliche Ausmaß der Grundwasserbeeinträchtigung zu erfassen“.

Das Landesbergamt soll den Betreiber belangen - doch der wehrt sich

In diesem Punkt ist er sich mit den Fachleuten einig. Auch der Gutachter rät dazu, dass Messstellennetz auszubauen. Bislang sind vier Messstellen im Einsatz. Sie liegen im Seitenstrom des Grundwassers. Im direkten Abstrom, wo der Experte eine noch stärkere Verunreinigung erwartet, gibt es bislang keine Messstellen. Offenbar ist aber auch kein Geld für diese Messstellen da. Jedenfalls will der Wirtschaftsminister nicht, dass das Land die Kosten dafür trägt. Vielmehr soll das Bergamt den Verursacher in die Pflicht nehmen und die Errichtung anordnen, wie Gerber im Landtag weiter verkündete. Wohlwissend, dass dieses Vorgehen die nächste juristische Auseinandersetzung mit dem Tagebauunternehmer provoziert.

Am Verwaltungsgericht Potsdam sind laut einem Gerichtssprecher aktuell sieben Verfahren rund um die Lindower Heide anhängig. In allen klagt der Tagebaubetreiber gegen Anordnungen des Bergamtes. Vor einem achten Verfahren wird er wohl kaum zurückschrecken. Davon geht auch der Wirtschaftsminister aus, der, wie er im April selbst sagte, mit Rechtsstreitigkeiten rechnet. Die ganze Sache wird damit auf unabsehbare Zeit verschleppt. Oder wie Gerber sagte: „Eine Neubewertung einer möglichen Grundwassergefährdung ist derzeit zeitlich nicht einzuschätzen.“

Michael Billig

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