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Brandenburg: Höhere Diäten statt Staatspension Fraktionen einig über Abgeordenetengesetz

Potsdam - Eine saftige Diätenerhöhung, dafür weniger Pauschalzahlungen und keine Altersversorgung aus der Landeskasse mehr. So lässt sich das neue brandenburgische Abgeordnetengesetz, das die Fraktionen am Dienstag gemeinsam in Potsdam vorgestellt haben, zusammenfassen.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Eine saftige Diätenerhöhung, dafür weniger Pauschalzahlungen und keine Altersversorgung aus der Landeskasse mehr. So lässt sich das neue brandenburgische Abgeordnetengesetz, das die Fraktionen am Dienstag gemeinsam in Potsdam vorgestellt haben, zusammenfassen. Das Modell hat bundesweit Seltenheitswert: Nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden die Abgeordneten bislang auf diese Art und Weise vergütet.

Im Detail sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge von 4731,52 Euro auf 7510 Euro vor. Dabei habe man sich am Gehalt eines Bürgermeisters einer mittelgroßen brandenburgischen Stadt orientiert, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Mike Bischoff. Im Gegenzug entfallen sämtliche Kostenerstattungen für „mandatsbedingten“ Aufwand – bis zu 2 200 Euro sind das bislang pro Monat und Abgeordneten. So werden etwa Fahrtkosten – sofern es sich nicht um Pflichttermine wie Landtagssitzungen handelt – nicht mehr mit einer Pauschale abgegolten. Sie können dann nur noch regulär über die Steuer abgesetzt werden, wie Bischoffs Amtskollege Thomas Domres (Linke) erklärte.

Zudem soll in Zukunft die üppige Altersversorgung durch die Landeskasse wegfallen – das eigentliche Anliegen der seit rund zwei Jahren angestrebten Reform. Auslöser war der Streit um die hohe Pension, die dem nach einer Privataffäre zurückgetretenen Innenminister Rainer Speer (SPD) inzwischen vom Land gezahlt werden muss. Nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf müssen die Abgeordneten künftig eine private Altersversorgung abschließen, für die sie zusätzlich zur Grunddiät noch einmal monatlich 1614 Euro erhalten. Dieser Betrag wird aller Voraussicht nach in das bereits existierende Versorgungswerk der Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein eingezahlt werden.

Die Vorschläge decken sich weitgehend mit den Empfehlungen, die eine externe Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Thomas Apelt 2009 für eine Diätenreform vorgelegt hatte. Dementsprechend zufrieden äußerte sich dieser am Dienstag: Das geplante Gesetz sei das fortschrittlichste und bürgerfreundlichste in Deutschland und gehe über die Modelle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sogar noch hinaus, sagte er. Es zeichne sich durch ein hohes Maß an Transparenz aus und stelle die Abgeordneten so weit wie möglich den Brandenburger Steuerbürgern gleich. Gleichzeitig seien die Leistungen noch ausreichend attraktiv, um kluge Menschen für die Arbeit als Abgeordneter zu gewinnen und deren Unabhängigkeit zu garantieren. Auch beim Bund der Steuerzahler trifft das neue Modell auf Wohlwollen. Aus Sicht der Vorsitzenden Angela Mai ist die Gleichbehandlung von Abgeordneten und Steuerzahlern ein „Meilenstein der Politikfinanzierung“.

In der kommenden Woche soll der Gesetzentwurf zum ersten Mal im Landtag diskutiert werden, vermutlich noch 2013 wird er abgesegnet. In Kraft treten soll das Gesetz aber erst ab der kommenden Legislaturperiode. Katharina Wiechers

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