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Das Land Brandenburg setzt bei Langzeitstudierenden auf Beratung.

© Symbolfoto: Ralf Hirschberger/dpa

Hochschulen: Keine Strafgebühren für Langzeitstudierende 

Jeder dritte Studierende in Brandenburg überschreitet die Regelstudienzeit. Aber das Land setzt auf Beratung statt auf Geldforderungen.

Potsdam - Obwohl rund jeder dritte Student in Brandenburg die Regelstudienzeit überschreitet, sieht das Land keinen Anlass für die Einführung von Strafgebühren. Stattdessen wird nach Angaben des Wissenschaftsministeriums auf die Hochschulen gesetzt, die persönliche Beratungen für Langzeitstudenten anbieten. In anderen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt müssen in solchen Fällen zusätzliche Gebühren bezahlt werden.

Es gebe zwar erst seit dem Wintersemester 2017/2018 eine statistische Erfassung der tatsächlichen Studiendauer nach Fachsemestern, teilte das Ministerium mit. Aber aus der Geldverteilung des Landes sei ersichtlich, dass der Anteil der Studenten in der Regelstudienzeit in der Vergangenheit zwischen 61 und 69 Prozent lag. Die Regelstudienzeit überschritten hätten demnach etwa ein Drittel.

Gründe für ein langes Studium: Nebenjobs, Krankheiten oder Ablenkungen

Laut Statistischem Landesamt studierten im Wintersemester 2017/2018 49 442 Männer und Frauen an den brandenburgischen Hochschulen. Dem Wissenschaftsministerium zufolge lagen davon 16 433 Studenten über der Regelstudienzeit. Die Gründe für ein verlängertes Studium sind vielfältig. Häufig müssten die jungen Leute die Hochschulzeit durch eigene Arbeit finanzieren. Aber auch Krankheiten können zu Verzögerungen führen oder Probleme mit Prüfungen und Ablenkungen.

In Brandenburg ist der Begriff „Langzeitstudent“ nicht im Hochschulgesetz geregelt, wie die Sprecherin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Michaela Grün, sagte. In der Viadrina ist Langzeitstudent, wer die Regelstudienzeit um vier Fachsemester überschreitet. Allerdings würde der Anteil dieser Studenten bei den Kultur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften im einstelligen Bereich liegen. Auch die Viadrina sieht keinen Bedarf an Strafgebühren und setzt auf verpflichtende, persönliche Beratungen und Vereinbarungen.

In Potsdam droht nach doppelter Regelstudienzeit die Exmatrikulation

Bei der Universität Potsdam als größter Hochschule in Brandenburg wird es nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit haarig. Dann erlischt der Prüfungsanspruch und eine Exmatrikulation droht. Aber die Universität hat nach Aussage der Sprecherin Antje Horn-Conrad „ein festes, gut funktionierendes System entwickelt“. Ein Jahr vor Ablauf der doppelten Regelstudienzeit werden die Betreffenden angeschrieben und auf den drohenden Verlust ihres Prüfungsanspruchs hingewiesen. Ein Semester vor Ablauf der doppelten Regelstudienzeit werde in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Abschluss in zwei weiteren Semestern möglich ist. Dann werde eine Studienverlaufsvereinbarung abgeschlossen. Reichen die zwei weiteren Semester nicht, droht die Exmatrikulation, wie die Hochschule erläuterte. Ausnahmen sind Härtefälle, wenn jemand wegen familiärer oder gesundheitlicher Umstände sein Studium nicht in einer „angemessenen Zeit“ zu Ende bringen könne. Dafür gebe es an der Uni Potsdam ein gesondertes Beratungsangebot. Im Wintersemester 2017/2018 lagen 32 Prozent der Studenten an der Uni Potsdam über der Regelstudienzeit, knapp die Hälfte davon mit mehr als 2 Semestern. Aber Strafgebühren solle es deswegen nicht geben. (dpa)

Bianca Hinz

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