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HINTERGRUND: Grundschule: 28 Kinder in Klassen vertretbar

Bis zu 28 Kinder in einer Grundschulklasse sind aus Sicht von Brandenburgs Landesregierung im Lernalltag vertretbar. Der Richtwert liege zwar bei 23 Kindern – eine Klassenstärke von maximal 28 Schülern sei aber praktikabel, erklärte Bildungsministerin Martina Münch (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag.

Bis zu 28 Kinder in einer Grundschulklasse sind aus Sicht von Brandenburgs Landesregierung im Lernalltag vertretbar. Der Richtwert liege zwar bei 23 Kindern – eine Klassenstärke von maximal 28 Schülern sei aber praktikabel, erklärte Bildungsministerin Martina Münch (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag. Hintergrund sind Engpässe bei der Klassenbildung an einer Grundschule in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster). An der dortigen Berggrundschule wurden im neuen Schuljahr anstatt drei nur zwei dritte Klassen eingerichtet, obwohl in diesen beiden Klassen jeweils 28 Kinder lernen müssen. Die Elternkonferenz beschwerte sich und verlangte, die Klassenstärke an Grundschulen auf maximal 25 Kinder festzulegen und deshalb drei statt zwei Klassen zu eröffnen. Münch erklärte, das staatliche Schulamt habe die Einrichtung einer dritten Klasse „unter Abwägung eines kontrollierten Ressourceneinsatzes“ abgelehnt. Damit könne „eine angemessene Förderung“ aller Schüler erfolgen. dpa

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