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HINTERGRUND: Einstweilige Verfügung nach rassistischem AfD-Tweet

Nach dem rassistischen Tweet auf dem Twitter-Account des AfD-Politikers Jens Maier gegen den Sohn von Boris Becker hat das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf der Bundestagsabgeordnete seine rassistische Äußerung gegen Noah Becker nicht wiederholen.

Nach dem rassistischen Tweet auf dem Twitter-Account des AfD-Politikers Jens Maier gegen den Sohn von Boris Becker hat das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf der Bundestagsabgeordnete seine rassistische Äußerung gegen Noah Becker nicht wiederholen. Er hatte ihn als „Halbneger“ bezeichnet. In dem mittlerweile gelöschten Tweet stand: „Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären.“

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) in Berlin hatte die Entscheidung, rechtlich gegen den verbalen rassistischen Übergriff auf Maiers Twitteraccount vorzugehen, unterstützt. Auf Anfrage dieser Zeitung sagte Vorstand Tahir Della, es sei bekannt, dass Menschen, die „rassistische Beleidigungen gutheißen und rechtsnationale Vorstellungen einer homogenen weißen deutschen Gesellschaft propagieren, innerhalb der AfD ihre politische Heimat gefunden haben“. Della erklärte weiter: „Wir ermutigen dazu, nicht in den Sprachgebrauch der AfD zu fallen und dadurch Ausschluss und nationalistisches Gedankengut wieder salonfähig zu machen. Sprache schafft Gesellschaft!“. kög

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