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Hells Angels und Bandidos: Verbot von Rocker-Vereinen und Konsequenzen

Nach dem Verbot weiterer Rockerclubs wird auch deren Vermögen beschlagnahmt. Neben Computern, Motorrädern und Waffen wurden in Brandenburg auch 17 000 Euro Bargeld sichergestellt.

Berlin/Potsdam - Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Computer nach den Rocker-Razzien in Brandenburg wird nach Polizeiangaben "längere Zeit" dauern. Dabei sei eher von einigen Monaten als Wochen auszugehen, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Rudi Sonntag, am Donnerstag in Potsdam. So müssten etwa Datenträger, sichergestellte schriftliche Unterlagen und Kontenbewegungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Rockerclubs analysiert werden. Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hat eine Reihe von Rockerclubs verboten. Neben Computern wurden Motorräder, Kutten und verschiedene Waffen sowie 17 000 Euro Bargeld sichergestellt.

Landesweit waren die Brandenburger Sicherheitsbehörden am Mittwoch in enger Abstimmung mit dem Bund gegen 66 Objekte der Rockerszene vorgegangen und hatten 46 Verbotsverfügungen gegen Angehörige der Rockervereine Hells Angels und "MC Gremium" ausgesprochen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte seinerzeit am Mittwoch erstmals die Auflösung eines Regionalverbands von Rockern verfügt, der in Sachsen ansässig war. Insgesamt wurde in fünf Bundesländern gegen Rockerclubs vorgegangen, ohne jedoch jemanden festzunehmen. "Es geht darum eine Struktur zu zerstören", erläuterte Friedrich.

Mit dem Verbot von weiteren Rocker-Gruppierungen in Sachsen und Brandenburg wurde das Vermögen der Vereine beschlagnahmt. Grundlage dafür ist das Vereinsgesetz. Danach kann ein Verein verboten werden, wenn dessen Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die eingezogenen Werte fließen der Staatskasse zu. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch waren Motorräder, Waffen und Bargeld gefunden worden.

Die Verbote können nach dem Vereinsgesetz vom Bundesinnenminister oder den Innenministern der Länder ausgesprochen werden. Ein Verein kann ein Verbot juristisch anfechten.

Hat der Verein in den letzten sechs Monaten vor einem Verbot Vermögenswerte beiseite geschafft, so werden auch diese laut Gesetz beschlagnahmt. Das Vermögen soll für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Die Verbotsverfügungen werden in der Regel von der Polizei zugestellt. Mit der Auflösung ist jede Vereinstätigkeit und die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Vereinskennzeichen dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet oder verbreitet werden.

Werden verbotene Insignien oder Namen trotzdem gezeigt, ist das eine Straftat. Verstöße gegen das Vereinsverbot können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. (dpa)

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