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Mit einem Flatterband ist ein Zugang zum Strand des Helenesees abgesperrt. 

© ZB

Helenesee bei Frankfurt (Oder): Brandenburgs bedrohtes Badeparadies

Der Frankfurter Helenesee ist ein ehemaliges Tagebaurestloch. Diese geologische Vergangenheit sowie der unsichere Untergrund machen immer wieder Probleme.

Frankfurt (Oder) - Einladend glänzt der Helenesee bei Frankfurt (Oder) in der Sonne. Das 250 Hektar große Gewässer - berühmt für sein glasklares Wasser - ist bei Badegästen, Wassersportlern und Tauchern gleichermaßen beliebt. Doch die insgesamt 1350 Meter langen Sandstrände sind trotz schönsten Badewetters menschenleer, mit Zäunen teilweise abgesperrt. „Achtung Erdrutschungen! Lebensgefahr“, steht auf angehängten Warnschildern.

Zum Saisonstart nach dem langen Corona-Lockdown am Freitag vor Pfingsten hatte das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) den auch „kleine Ostsee“ genannten See aus Sicherheitsgründen sperren lassen. Dem vorausgegangen war Mitte März eine Böschungsabrutschung am Oststrand: Auf 27 Metern Länge rauschte der sandige Uferabschnitt unter Wasser einfach in die Tiefe.

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"Der Untergrund löste sich praktisch auf"

„Der Untergrund löste sich praktisch auf, glücklicherweise waren damals dort noch keine Badegäste im Wasser“, sagt LBGR-Präsident Sebastian Fritze. Luftaufnahmen der Behörde von dieser Stelle zeigen ein etwa 500 Kubikmeter großes dunkles Loch. „Da wir nicht ausschließen konnten, dass auch andere Uferbereiche davon betroffen sein könnten, die vergleichbare geotechnische Rahmenbedingungen haben, mussten wir das Betreten aller Strandabschnitte verfügen“, sagt der Geologe.

Teile des Helenesees sind wegen Rutschungsgefahr für Besucher nicht mehr zu betreten. 
Teile des Helenesees sind wegen Rutschungsgefahr für Besucher nicht mehr zu betreten. 

© ZB

Bei dem bis zu 60 Meter tiefen Helenesee handelt es sich laut Fritze um das Restloch der früheren Braunkohlengrube „Helene“, die von 1943 bis 1958 betrieben wurde. Danach sei der Tagebau als unwirtschaftlich aufgegeben worden und bis etwa 1970 voll Grundwasser gelaufen. „Es gab da keine Fremdflutung, der ehemalige Tagebau lief von alleine voll.“ Eine geotechnische Sanierung oder wasserrechtliche Genehmigung vor der Nutzung als Badesee habe es damals wohl nicht gegeben, vermutet Fritze. 

Dafür aber Böschungsabrutschungen und Teilsperrungen im Laufe der folgenden Jahre. Der Behördenleiter listet allein ein knappes Dutzend an Sicherungsmaßnahmen auf, die seit 1998 an unterschiedlichen Strandabschnitten des Helenesees gelaufen sind. Das unsanierte Südufer ist bereits seit elf Jahren gesperrt.

„Das Interesse der Frankfurter an ihrem See ist groß, die Lage allerdings sehr ernst“, sagt Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Die Linke). Immerhin sei das Gelände des Frankfurter Naherholungsgebietes nicht komplett gesperrt. 

Die Strandpromenade, der Campingplatz, die Gastronomie und auch die Wanderwege rund um das Gewässer könnten genutzt werden, sagt Wilke. Ein schwacher Trost, weiß aber auch er, wenn das eigentliche Badeparadies bei endlich schönem Sommerwetter unerreicht hinter Zäunen liegt.

Rückblick: So sah es am Helenesee im Sommer vor zwei Jahren aus. 
Rückblick: So sah es am Helenesee im Sommer vor zwei Jahren aus. 

© dpa

In „partnerschaftlichem Miteinander“, so der Oberbürgermeister, wollten Stadt und Behörde nun dafür sorgen, dass zumindest Teilabschnitte der Strände schnellstmöglich wieder nutzbar sein könnten. Doch das würde dauern, macht LBGR-Präsident Fritze deutlich.

Ein Gutachter sei bereits dabei, den Zustand des beliebten Badesees zu überprüfen. Verlässliche Aussagen über einzelne, nicht gefährdete Strandabschnitte, die möglicherweise ohne großen Aufwand wieder freigegeben werden könnten, werde der Fachmann aber erst Ende Juli dieses Jahres machen können, sagt Fritze. 

Untergrund muss vermessen werden

„Um Basisdaten für Aussagen über die Standsicherheit zu bekommen, muss der Untergrund jetzt unbedingt vermessen werden. Denn wir wissen nicht, was dort genau abgeht.“ Bis Ende September - so der weitere Zeitplan - wolle ein Experte die Standsicherheit am Helenesee einschätzen können. Dazu müsse ein Gutachten aus dem Jahr 2010, das West- und Nordstrand als nicht gefährlich einstufte, aktualisiert werden.

„Bis zum Jahresende 2021 haben wir dann nachweislich Klarheit darüber, wie und mit welchen Aufwand es gelingt, den Helenesee zukunftssicher zu machen“, sagt der LBGR-Präsident. Im schlimmsten Fall könne das auch bedeuten, dass das Badeparadies so nicht mehr genutzt werden dürfte. Denn das Abrutschen der Böschung werde durch einen deutlich gesunkenen Grundwasserspiegel des Sees begünstigt - eine Tendenz, die sich angesichts des Klimawandels wohl fortsetzt. Höhere Wasserstände hätten das Ufer in der Vergangenheit stabilisiert.

Rückschlag für den Tourismus

„Für den Tourismus, zunächst einmal in der aktuellen Saison, sind diese Entwicklungen eine Katastrophe. Schließlich ist der Helenesee mit seinem großen Campingplatz und den Ferienbungalows sowie seinem Ostsee-Charakter unser wichtigstes Ausflugsziel in Ostbrandenburg“, sagt Ellen Russig, Geschäftsführerin des Tourismus-Netzwerkes Seenland Oder-Spree. Ohne Zugang zum Wasser würden keine Gäste dorthin kommen. „Es muss schnellstmöglich eine Lösung geben - im Interesse von Region und Tourismus“, fordert sie.

„Das Ausmaß kann noch niemand überschauen“, sagt auch der Vizepräsident der Brandenburger Campingwirtschaft (BVCD), Jörg Klofski. „Wir stellen uns darauf ein, dass die anderen Campingplätze in der Umgebung jetzt mehr angefragt werden. Ob wir das ausgleichen können, ist nicht abzusehen“. Klofski betreibt selbst einen Campingplatz in der Nachbarschaft des Helenesees, für den Sommer ist er komplett ausgebucht. Der Campingplatz am Helenesee ist ihm zufolge mit Abstand der größte in der Region.

Mögliche Ansprüche auf Entschädigung oder Verdienstausfall müssten an das LBGR gestellt werden, sagt Präsident Fritze. „Unsere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr, für die das Land in Vorleistung geht.“ Unklar ist nach Ansicht des Geologen, wer eigentlich Rechtsnachfolger der einstigen Braunkohle-Grube „Helene“ ist. „Das hat zwar keinen Einfluss auf Sanierung oder Reparaturmaßnahmen, muss aber juristisch überprüft werden, um für Schäden haftbar zu machen.“ (dpa)

Jeanette Bederke

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