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Update

Haftbeschwerde gescheitert: Nauener Neonazi bleibt in Untersuchungshaft

Maik Schneider bleibt vorerst hinter Gittern. Die Verteidigung scheiterte mit ihrem Antrag, den 31-Jährigen aus der Haft zu entlassen. In der Haftbeschwerde hatte der Anwalt des Neonazis die Verfahrensdauer gerügt. Die letzte Entscheidung trifft nun das OLG.

Potsdam/Nauen - Der Nauener Neonazi Maik Schneider bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Landgericht Potsdam lehnte die Haftbeschwerde des Angeklagten ab.

Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hatten die Anwälte des mutmaßlichen Brandstifters Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftbefehl sei aufzuheben und Angeklagte, der frühere NPD-Politiker Maik Schneider, sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hieß es in der am 12. Dezember 2018 eingereichten Beschwerde. Mit der Beschwerde rüge man die lange Dauer des Verfahrens, erklärte Schneiders Pflichtverteidiger, Sven-Oliver Milke. Seit März 2016 sitze sein Mandant in Haft. Für das Verfahren hatte das Gericht kürzlich Termine bis Mitte März angesetzt.

Das Landgericht wies die Haftbeschwerde am Montagnachmittag als unbegründet zurück und legt sie nun dem OLG zur Entscheidung vor. 

Anwalt: Schneider nimmt Entscheidung gelassen 

Sein Mandant nehme die Entscheidung gelassen entgegen, sagte Anwalt Milke am Montag den PNN. „Er hat nichts anderes von dort erwartet.“ Nun müsse das Oberlandesgericht ran und eine ausführliche Untersuchung des Verfahrens vornehmen, so Milke. Die Begründung des Landgerichts für die Ablehnung des Antrags kenne er bislang nicht. Zunächst werde nun der Generalstaatsanwalt eine Stellungnahme abgeben, bevor die Akten dem OLG vorgelegt werden. Diese könnte laut Milke noch in diesem Jahr oder Anfang Januar über den Fall Schneider entscheiden. 

Schneider war zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden

Laut dem ersten Urteil der Staatsschutzkammer hatten der 31-Jährige und sein gleichaltriger Komplize im August 2015 die Turnhalle gemeinsam vorsätzlich niedergebrannt. Dafür und für weitere Straftaten war Schneider zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings aufgehoben. Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders zu Unrecht abgelehnt, hieß es.

Verurteilter Autofahrer wieder frei

Milke hatte wie berichtet auch erwirkt, dass ein verurteilter Mörder aus Potsdam, der seine Frau durch eine Unfallfahrt getötet haben soll, aus der Haft entlassen wurde. Der Mann war im Februar dieses Jahres vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Am 6. Dezember kam er nach einem Jahr und neun Monaten in Haft auf freien Fuß. In seinem Beschluss nannte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund für die Aufhebung des Haftbefehls. Das Gericht begründete sein Urteil im Detail mit vermeidbaren, dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen, die sich insbesondere nach dem im Februar ergangenen Urteilsspruch ergeben hatten. So sei das Protokoll zur Hauptverhandlung erst Ende Juli fertiggestellt und dem Verteidiger Anfang August zugestellt worden. Damit habe sich auch das Revisionsverfahren verzögert. Die Hauptverhandlung selbst hatte sich bei acht Verhandlungstagen über eineinhalb Monate erstreckt. Auch hätte das Protokoll mit etwa 200 Seiten keinen außergewöhnlichen Umfang erreicht, so das Gericht. Die vom Landgericht angegebene Überlastung könne kein Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein. 

Justizminister wies Verantwortung zurück 

Die Freilassung hatte auch zu politischen Diskussionen geführt. Auf Antrag der CDU-Fraktion kam der Rechtsausschuss des Landtags vergangenen Freitag zu einer Sondersitzung zusammen. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) wies dort jegliche Verantwortung zurück. Der Fall tauge nicht als Beleg für eine Unterbesetzung der Gerichte. Die Verzögerung des Verfahrens wegen eines verspäteten Protokolls wäre vermeidbar gewesen, unabhängig von der Belastung des Landgerichtes. (mit Solveig Schuster)

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