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Umstritten. Die Haasenburg GmbH betrieb unter anderem ein Heim in Jessern.

© dpa

Brandenburg: Haasenburg-Erzieher verurteilt Mann gesteht Liebesverhältnis zu 15-Jähriger

Lübben - Ein ehemaliger Erzieher der vor gut einem Jahr geschlossenen Haasenburg-Jugendheime ist am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Zuvor hatte der 29-Jährige vor dem Amtsgericht Lübben unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 mehrmals mit einer damals 15-jährigen Heimbewohnerin geschlafen zu haben.

Von Sandra Dassler

Lübben - Ein ehemaliger Erzieher der vor gut einem Jahr geschlossenen Haasenburg-Jugendheime ist am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Zuvor hatte der 29-Jährige vor dem Amtsgericht Lübben unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 mehrmals mit einer damals 15-jährigen Heimbewohnerin geschlafen zu haben. Das sei einvernehmlich geschehen, es habe sich um ein Liebesverhältnis gehandelt.

Der Richter sagte, zwischen dem Erzieher und der 15-Jährigen habe sich eine emotionale Beziehung entwickelt, deshalb handele es sich nicht um einen klassischen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Dennoch seien solche Verhältnisse strafbar. Das Geständnis ersparte dem Mädchen eine Aussage vor Gericht. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft hatte es zuvor ausgesagt, dass es mit den sexuellen Beziehungen einverstanden gewesen sei. Angezeigt hatte diese die Mutter des Mädchens, nachdem sich der Erzieher ihr gegenüber offenbart hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht, das den 29-Jährigen zudem zu einer Geldauflage von 1000 Euro verurteilte, im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Zum Zeitpunkt der Tat hatte es bereits massive Misshandlungsvorwürfe gegen drei Haasenburg-Heime in Brandenburg gegeben (der Tagesspiegel berichtete). Dort wurden Kinder und Jugendliche aus dem ganzen Bundesgebiet untergebracht, bei denen andere Erziehungsmaßnahmen gescheitert waren. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehreren Verfahren Vorwürfe gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung Schutzbefohlener und wegen Körperverletzung.

Damit habe der gestrige Prozess gegen den Erzieher allerdings nichts zu tun, sagte eine Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft. Die zuständige Heimleitung und die Haasenburg GmbH hätte vielmehr den Erzieher nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort vom Dienst suspendiert und insofern völlig korrekt gehandelt. Bereits im nächsten Monat soll vor dem Lübbener Amtsgericht aber ein Fall verhandelt werden, bei dem es um Körperverletzung geht. Einem Erzieher der Haasenburg-Heime wird vorgeworfen, einen Jugendlichen misshandelt und fixiert zu haben.

Eine Untersuchungskommission hatte im Dezember 2013 gravierende Mängel in den Heimen festgestellt, der Haasenburg GmbH wurde die Betriebserlaubnis entzogen. Diese wies die Vorwürfe zurück und geht juristisch gegen die Schließung der Heime vor. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung ist noch nicht gefallen. Sandra Dassler

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