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Unruhe im Revier. Wie es nach dem Ende der Braunkohleverstromung in der Lausitz weitergehen soll, ist unklar. 

© dpa

Gutachten zur Rekultivierung der Lausitz: Leag sorgt für Zeit nach Braunkohle vor

Eine Studie bescheinigt dem Bergbaubetreiber Leag, genug Rückstellungen für die Rekultivierung des Kohlereviers zu bilden. Umweltschützer bezweifeln das.

Potsdam - Was kommt nach dem Ende der Braunkohleverstromung in der Lausitz? Wie es strukturell weitergehen soll, diskutiert derzeit die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission genannt. Wichtiger Aspekt für die Region in Südbrandenburg: Wie wird die Rekultivierung der Tagebauflächen finanziert? Ein Gutachten im Auftrag des Brandenburgischen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und des Sächsischen Behördenpendants kommt nun zu dem Schluss, dass der Bergbaubetreiber Leag, der zwei Gruben in beiden Bundesländern betreibt, ausreichend Vorsorge für die Zeit nach der Braunkohleverstromung betreibt. Das Gutachten, das ursprünglich schon im Sommer erwartet worden war, liege nun vor, teilte das Potsdamer Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Höhe der Rückstellungen ist ausreichend

Demnach reicht die Höhe der Rückstellungen aus, um die Schäden durch den Tagebau auszugleichen und den Boden wieder anderweitig nutzbar zu machen. Wie hoch die Rückstellungen sind und was eine Rekultivierung der aufgewühlten Erde grundsätzlich kosten würde, steht in dem Gutachten nicht. Die Zahlen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Der Konzern hätte sich aber kooperativ gezeigt und die Erstellung des Gutachtens ermöglicht, wozu er nicht verpflichtet ist. Erstellt wurde die Studie von Hossein Tudeshki, Professor für Bergbau an der Technischen Universität Clausthal, sowie dem Wirtschaftsrechtler Johann-Christian Pielow von der Ruhr-Universität Bochum. 

Gutachter empfehlen Gründung einer Zweckgesellschaft

Um eine zusätzliche Sicherheit zu schaffen, soll nach einer Empfehlung der Gutachter aber eine Zweckgesellschaft gegründet werden, in die der Bergbaubetreiber Stück für Stück die nötigen Mittel einzahle – und darauf dann keinen Zugriff mehr habe, sondern das Land. Denn im Falle einer Insolvenz von Leag wären so die Kosten für die Rekultivierung abgedeckt, für die sonst der Staat aufkommen müsste. Ähnliches ist bereits in Sachsen geplant.

Umweltschützer trauen dem Gutachten nicht

Von Umweltschützern war dagegen eine direkte Sicherheitsleistung gefordert worden. „Die Ergebnisse des Gutachtens sind enttäuschend und geben keinen Anlass zur Entwarnung, ganz im Gegenteil“, sagte Heide Schinowsky, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. Dass die derzeitigen Rückstellungen bilanzrechtlich ordnungsgemäß abgebildet werden, habe niemand bezweifelt. Völlig ungeklärt bleibe jedoch aus ihrer Sicht die Frage, ob diese tatsächlich ausreichen werden. Die hierfür notwendige Betrachtung der tatsächlich erforderlichen Renaturierungs-Kosten sei von der Landesregierung offenbar nicht beauftragt worden.

BUND sieht sich bestätigt

Axel Kruschat, Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg, erklärte: Das Gutachten bestätige die Sorge des BUND, dass diese bilanziellen Rückstellungen nicht insolvenzfest seien und die nötigen Barmittel in Zukunft fehlen könnten. Wenn die Rückstellungspraxis der Leag vollkommen unbedenklich wäre, würden Brandenburg und Sachsen nicht über eine Ausweitung des „Modells Nochten“ als einer Zweckgesellschaft zur Absicherung sprechen, vermutet Kruschat.

Greenpeace übt Kritik an der Analyse

Auch Greenpeace kritisierte die Analyse. „Das Gutachten baut Luftschlösser für Politiker, die keine Verantwortung übernehmen wollen und Milliarden Steuergelder gefährden“, sagte Energieexperte Karsten Smid. „Die vorgeschlagenen Zweckgesellschaften sollen künftig satte Gewinne erwirtschaften, um die Schäden des Braunkohleabbaus bezahlen zu können. Wie und ob das gelingen kann, bleibt in dem Gutachten völlig offen.“ Greenpeace forderte stattdessen insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von der Leag. „Dazu zählen zum Beispiel Geld, Wertpapiere oder Hypotheken auf Grundstücke. Zweckgesellschaften bieten diese Sicherheit nicht.“

SPD: Gründung einer Zweckgesellschaft ist vernünftig

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Helmut Barthel sagte dagegen, die Bildung einer Zweckgesellschaft sei der beste Weg. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn der Kohleabbau aus Umweltschutzgründen früher ende, als bislang kalkuliert. In diesem Fall müsste möglicherweise der Bund zusätzliches Geld bereitstellen. Die Gutachter hatten ihre Kalkulation an der bisher genehmigten Tagebaulaufzeit bis 2033 ausgerichtet. Auch Linken-Fraktionschef Ralf Christoffers sprach von einer tragfähigen Idee. CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben forderte klare Regeln und öffentlich einsehbare Strukturen. 

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