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Brandenburgs Justizministerin Susanne Hofmann.

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Gutachten vorgelegt: Streit um Akteneinsicht im Brandenburger Landtag

Dürfen Landtagsabgeordnete Akten laufender Strafverfahren einsehen? Nur unter bestimmten Umständen.

Potsdam - Können Brandenburger Landtagsabgeordnete künftig in Akten laufender Strafverfahren Einsicht nehmen, und etwa die persönlichen Daten von Angeklagten, Zeugen und Verteidigern einsehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Donnerstag der Rechtsausschuss des Landtags. Denn seit Beginn der Legislaturperiode setzt speziell die AfD nicht nur immer wieder laufende Ermittlungsverfahren auf die Tagesordnungen diverser Ausschüsse, immer wieder versucht sie auch, in Prozessakten Einsicht zunehmen – vorzugsweise zu Fällen, bei denen es sich um durch Ausländer begangene Straftaten oder um Verfahren aus dem Umfeld politischer Gegner handelt. Doch bislang verwies das Justizministerium meist darauf, dass man zu laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen könne.

Die AfD hatte zu diesem Zweck auch den Parlamentarischen Beratungsdienst des Brandenburger Landtags eingeschaltet. Er legte am Mittwoch ein Gutachten vor, das aus Sicht der Fraktion bestätigt habe, dass die Abgeordneten ein Recht auf Akteneinsicht hätten. „Unsere Rechtsauffassung wurde vollumfänglich bestätigt“, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Michael Hanko. Das Gutachten macht tatsächlich deutlich, dass sich das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch auf Akten der Staatsanwaltschaft bezieht. „Die Staatsanwaltschaft ist der Justizministerin weisungsunterworfen, die damit ihrerseits insoweit gegenüber dem Parlament politisch verantwortlich ist“, heißt es in der Stellungnahme, die auch dieser Zeitung vorliegt. „Eine Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten ist somit nicht von vornherein ausgeschlossen.“

Verhältnismäßigkeitsprinzip muss gewahrt werden

Was die AfD in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung allerdings nicht erwähnte, sind die Einschränkungen, die das Gutachten ebenfalls enthält: So dürfe sich das Akteneinsichtsrecht „nur auf die Wahrnehmung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen parlamentarischen Aufgaben, insbesondere der Kontrolle der Regierung“ beziehen, nicht hingegen „zur Ausforschung rein privater Sachverhalte“. Zudem müsse in Bezug auf „Rechte privater Dritter“ das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt werden. Auch Vorkehrungen des Geheimschutzes seien zu treffen. „Gefährdet die Akteneinsicht schließlich den Verfahrenserfolg, insbesondere den Ermittlungserfolg staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren, ist es dem Abgeordneten regelmäßig zumutbar, den Abschluss des Verfahrens abzuwarten.“

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Im Rechtsausschuss am Donnerstag beklagte sich der AfD-Abgeordnete Wilko Möller, dass seine Fraktion Akteneinsicht in mehreren Fällen beantragt habe, aber nur unvollständige Akten erhalten habe. Justizministerin Susanne Hofmann erklärte dagegen, „nach oberflächlichem Durchsehen des Gutachtens sind darin keine neuen Argumente enthalten“. Sie sieht an dieser Stelle komplizierte Rechtsfragen berührt, etwa das Verhältnis vom Recht der Landesverfassung zum Bundesrecht. In seiner kommenden Sitzung will sich der Rechtsausschuss erneut mit der Thematik beschäftigen. Der Abgeordnete Möller indes kündigte schon einmal an: „Wir werden weiter Akteneinsicht beantragen.“

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