zum Hauptinhalt

Grünen-Antrag scheitert: Kein Verbot für Grabsteine aus Kinderarbeit

Potsdam - Grabsteine aus Kinderarbeit sind in Brandenburg wohl auch weiterhin nicht verboten. Der Innenausschuss des Landtags votierte am Donnerstag in Potsdam mehrheitlich gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zu der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novelle des Brandenburger Bestattungsgesetzes.

Potsdam - Grabsteine aus Kinderarbeit sind in Brandenburg wohl auch weiterhin nicht verboten. Der Innenausschuss des Landtags votierte am Donnerstag in Potsdam mehrheitlich gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zu der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novelle des Brandenburger Bestattungsgesetzes. „Wir möchten der Kinderarbeit entgegentreten“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher in der Debatte. Der SPD-Innenpolitiker Daniel Kurth bezeichnete das Anliegen des Grünen-Antrags zwar als einsichtig, man habe aber große Bedenken bei der Frage, wie man die Herkunft der Grabsteine kontrollieren solle.

Andere Bundesländer haben bereits Regeln

Regelungen zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit gibt es bereits in den Friedhofs- und Bestattungsgesetzen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, dem Saarland und Thüringen. Experten zufolge besteht bei Steinen aus Indien, Vietnam und den Philippinen gesicherte Erkenntnis über Kinderarbeit in der Branche, in China gilt sie als sehr wahrscheinlich. Mehr als die Hälfte aller Grabsteine, die in Deutschland aufgestellt werden, stammen aus Indien und China.

Das Brandenburger Bestattungsgesetz soll am kommenden Mittwoch in zweiter Lesung abschließend beraten und am folgenden Freitag im Landtag verabschiedet werden. In den vergangenen Wochen hatte es eine lebhafte Debatte insbesondere über die Frage gegeben, ob nach dem Tod Teile der Totenasche entnommen werden dürfen, um einen Diamanten daraus zu fertigen oder ähnliche Erinnerungsstücke. Umstritten ist zudem die Frage, ab welchem Gewicht Totgeburten bestattet werden müssen. Zu beiden Punkten werden nun insgesamt drei Gruppenanträge von Landtagsabgeordneten erarbeitet, über die in der Plenarsitzung dann ohne Fraktionszwang abgestimmt werden soll. (KNA)

Zur Startseite