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Grüne fordern mehr Kontrollen von Deponien: Illegaler Müll: Wenig Täter verurteilt

In den vergangenen Jahren sind jeweils rund 200 Strafanzeigen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg eingegangen. Verurteilungen gibt es kaum.

Potsdam - Die illegale Entsorgung von Abfällen bleibe in Brandenburg einer der Schwerpunkte im Bereich der Umweltkriminalität. Gleichzeitig ergingen nur sehr wenige Sanktionsentscheidungen gegen Beschuldigte. Darauf weist der rechts- und umweltpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Benjamin Raschke, hin. Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten geht hervor, dass wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 auch in 2016 sowie im vergangenen Jahr jeweils rund 200 Strafanzeigen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg eingegangen seien. „Die Zahl der Verurteilungen ist dagegen verschwindend gering“, so Raschke. 2016 sprachen die Gerichte zwei Geldstrafen aus, im Jahr 2017 gab es lediglich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die geringe Anzahl an Sanktionsentscheidungen lasse sich nach Einschätzung der Grünen vermutlich durch die hohe Anzahl an Strafanzeigen gegen unbekannte Täter erklären. Diese machten in den vergangenen beiden Jahren rund 50 Prozent aller Strafanzeigen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen aus.

„Die Anzahl an unbekannten Tätern ist hoch, dementsprechend ist eine Ermittlung der Straftäter oft mühsam und langwierig“, sagte Raschke. Offensichtlich habe auch die geringfügige Personalerhöhung in den Staatsanwaltschaften noch keine Verbesserung gebracht. „Wir brauchen mehr Personal, mehr Kontrolle und schärfere Auflagen bei der Genehmigung von Mülldeponien“, forderte der Grünen-Politiker. Die Entsorgungskosten für die illegalen Deponien schätzt das Land auf rund 500 Millionen Euro. 

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