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Brandenburg: Grüne begrüßen Urteil zu Geflügelmast

Potsdam - Die Brandenburger Grünen begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zur Teilstilllegung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme (Dahme-Spreewald). „Von der Entscheidung geht ein wichtiges Signal aus, nämlich, dass sich auch ein Unternehmen wie Wiesenhof an die für alle geltenden Normen des Genehmigungsrechts halten muss“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benjamin Raschke.

Potsdam - Die Brandenburger Grünen begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zur Teilstilllegung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme (Dahme-Spreewald). „Von der Entscheidung geht ein wichtiges Signal aus, nämlich, dass sich auch ein Unternehmen wie Wiesenhof an die für alle geltenden Normen des Genehmigungsrechts halten muss“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benjamin Raschke. Das OVG hat eine Beschwerde der Firma gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Januar auf Teilstilllegung abgelehnt. Laut Verwaltungsgericht hat die Anlage nur eine Genehmigung für eine Kapazität von 120 000 Tieren mit einem Lebendgewicht von 190 Tonnen pro Schlachttag. Seit Februar 2015 seien aber täglich 155 000 Tiere und seit April 2016 160 000 Tiere geschlachtet worden. Darauf ist dem Betreiber vom Landesamt für Umwelt die ungenehmigte Kapazitätserweiterung von täglich 40 000 Tieren untersagt worden. mak

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