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Brandenburg: Grenzen der Verfassung an Sozialgerichten Überlange Verfahren

und hoher Aktenstand

Potsdam - „Viele Bürger hätten gute Chancen zu klagen“, sagte Axel Hutschenreuther, Sprecher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, am Dienstag in Potsdam. Der Grund ist simpel: An den vier brandenburgischen Sozialgerichten in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus dauern die Verfahren inzwischen so lange, dass faktisch gegen die Verfassung verstoßen wird. Oder wie das Landessozialgericht es nennt: An den Sozialgerichten in Brandenburg herrscht ein verfassungswidriger Zustand.

Nach der Landesverfassung hat jeder Bürger Anspruch auf ein faires und zügiges Verfahren vor Gericht. Dieser Vorgabe, zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten, „werden die vier Sozialgerichte Brandenburgs aufgrund des außergewöhnlich hohen Bestandes unerledigter Verfahren nach wie vor in vielen Fällen nicht gerecht“, sagte Herbert Oesterle, Vizepräsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Es war eine ernüchternde Jahresbilanz für 2014, die Oesterle am Dienstag vorlegte.

Rund 550 Fälle bearbeiten Brandenburgs Sozialrichter jährlich – deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt von etwa 370. Trotzdem ist der Aktenberg in den Jahren nach der Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV im Jahr 2005 stetig gewachsen – und den Aktenberg schieben die Gerichte weiter vor sich her. Brandenburgs Sozialgerichte benötigen derzeit im Durchschnitt 28,4 Monate bis zu einer Entscheidung durch ein Urteil. Noch immer machten die Hartz-IV-Klagen mehr als 60 Prozent aller Fälle aus.

Ohne Personalverstärkung lässt sich der Aktenberg von Hartz-IV-Klagen aus Sicht der Sozialgerichte auch nicht abbauen. In den kommenden fünf Jahren seien vorübergehend zehn weitere Richter nebst dazugehörigen Mitarbeitern nötig, um die angespannte Situation zu beenden, teilte das Landessozialgericht mit. Zudem müssten durch Pensionierungen entstehende Lücken in der Personaldecke sofort wieder geschlossen werden, betonte der amtierende Präsident Herbert Oesterle. Unter den genannten Voraussetzungen könne die Klagewelle jedoch in fünf Jahren bewältigt werden, betont er.

Justizminister Helmuth Markov (Linke) sicherte zu, sich eng mit den Gerichten abzustimmen und sich bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 für ihre Interessen starkzumachen. „Mehr Richter und eine damit einhergehende größere Flexibilität allein ändern aber nichts an den grundsätzlichen Schwachstellen des gesamten Systems“, betonte Markov. „Wir wollen eine bessere Prüfung der Verfahrensqualität sicherstellen“, so der Minister. Darum beabsichtige er eine Initiative im Bundesrat zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

2014 ist die Anzahl unerledigter Fälle laut Gericht weiter gestiegen auf mehr als 35 800. Dabei ist nun auch bei den vier Sozialgerichten des Landes der bundesweite Trend angekommen, dass die Klageflut etwas abebbt. Insgesamt gingen 2014 in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus rund 13 990 neue Verfahren ein, in denen um die Grundsicherung für Arbeitssuchende gestritten wird. Dies sei ein Rückgang von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, hieß es. Auch die Personalsituation hat sich laut Oesterle positiv entwickelt. Inzwischen gibt es 76,5 Richterstellen. Diese Personalstärke müsse konstant beibehalten werden, fordert Oesterle in seinem „Masterplan 2020“. Aus seiner Sicht fehlen aber noch sieben Schreib- und Servicekräfte.

Die CDU-Fraktion im Landtag forderte stattdessen einen Kurswechsel in der Personalplanung. „Notwendig ist eine tragbare und verantwortungsvolle Personalkonzeption“, meinte ihr rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum. Die Landesregierung verkenne die dramatische Lage an den Sozialgerichten. Diese hätten seit Langem ihre Belastungsgrenze überschritten. „Die Folgen sind Langzeitprozesse und extreme Belastungen für Richter und Mitarbeiter. Leidtragende sind vor allem Kranke, Rentner und Schwerbehinderte, die aufgrund der Verfahrensflut der Hartz-IV-Prozesse lange Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten in Kauf nehmen müssen“, sagte Eichelbaum. Er erinnerte an einen Fall am Sozialgericht Cottbus: Einem Kläger wurde eine Entschädigung zugesprochen, weil sein Verfahren acht Jahre dauerte. Eichelbaum forderte von Markov einen Kurswechsel in der Personalbedarfsplanung. Zugleich brachte er eine Überlegung ins Spiel, die seit Jahren immer mal wieder zur Diskussion steht: eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Alexander Fröhlich (mit dpa)

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