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Gottesdienste mit Publikum sind derzeit sogar in Italien verboten. 

© Antonio Calanni/AP/dpa

Gottesdienste in Corona-Zeiten: Gericht bestätigt befristetes Gottesdienstverbot

Ein religiöser Verein wollte Gottesdienste trotz Verbot unter Einhaltung von Mindestabständen feiern - das wurde vom Gericht abgelehnt.

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines religiösen Vereins abgelehnt, der gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise vorgehen wollte. Nach Auffassung des 11. Senats am OVG führt die aktuelle Regelung nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der im Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit. Das OVG bestätigte damit am Mittwoch eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts - dieses habe beanstandungsfrei dargelegt, dass die Gottesdienste, die die Antragsteller in der Karwoche sowie an Ostern feiern wollten, die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen bergen würden (Beschluss der 11. Kammer vom 8. April 2020 - OVG 11 S 21/11).

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Ausnahmen von der Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Gottesdienste beträfen (VG 14 L 32/20). Der klagende Verein wollte Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen feiern und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen. Nach der Berliner Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zurzeit nur zur individuellen stillen Einkehr erlaubt.

Aus Sicht von Berliner Verwaltungsgericht und nun auch OVG bedeute die derzeitige Bestimmung zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, dieser sei jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Religionsausübung nur teilweise und zudem nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt werde. (dpa)

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