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Brandenburg: Gesuchter Tunesier gefasst Krimineller Asylbewerber soll abgeschoben werden

Berlin - Fahnder der Berliner Polizei haben in der Nacht zum Sonnabend den untergetauchten Tunesier Fathi Ben M. gefasst.

Berlin - Fahnder der Berliner Polizei haben in der Nacht zum Sonnabend den untergetauchten Tunesier Fathi Ben M. gefasst. Entsprechende Informationen dieser Zeitung bestätigte eine Polizeisprecherin. Wo genau der Mann geschnappt wurde, ist nicht klar. Gegen den 43-jährigen Kriminellen, der sich als abgelehnter Asylbewerber inzwischen vier Mal der Abschiebung in seine Heimat entzogen hat, soll nun ein Haftbeschluss erwirkt werden. Er war nach PNN-Informationen von den Behörden des Freistaats Sachsen zur Fahndung ausgeschrieben. Ziel der sächsischen Behörden ist es, den Mann nun nach Tunesien abzuschieben.

Der Fall hatte in dieser Woche Aufsehen provoziert – und eine Debatte über die Lücken im Abschieberecht: über die Grenzen der Polizei im Einzelfall – und wie ein Krimineller das ausnutzen konnte und über Jahre unbehelligt blieb. Zivilfahnder der Berliner Polizei hatten ihn bereits am 3. Dezember beim Drogenverkauf auf der Warschauer Brücke in Friedrichshain geschnappt und identifiziert. Doch obwohl M. untergetaucht war, sich laut Polizei mehr als 20 Tarnidentitäten zugelegt hatte und drei Abschiebungen gescheitert waren, konnte die Polizei ihn nicht festhalten. Der Grund: Die Behörden in Sachsen hatten ihn zwar zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Es lagen aber weder ein Haftbeschluss noch eine interne Fahndung vor. Der Verdacht, M. sei ein islamistischer Gefährder, wurde in der vergangenen Woche zudem von allen Seiten dementiert. „Selbst wenn sich jemand mehrfach einer Abschiebung entzogen hat, heißt das nicht, dass er deswegen festgenommen werden kann“, erklärte die Polizei nun. Hätte es bereits im Dezember eine Fahndung oder einen Hinweis auf eine geplante Abschiebung gegeben, dann hätte die Polizei M. schon damals in Gewahrsam nehmen können.

Sachsen, wo M. ausländerrechtlich gemeldet war, hat im Januar beim Amtsgericht Tiergarten einen einstweiligen Beschluss zur Sicherungshaft durchgesetzt, der nur wenige Tage gültig war. Damit sollte M. Ende Januar einem Richter vorgeführt werden, der die Abschiebung anordnet. Dazu muss der Termin für den Flug stehen und es müssen Papiere beschafft sein. Tunesien hatte bereits im November Ersatzdokumente bereitgestellt. Doch M. war nicht zu fassen. Danach hat Sachsen den Kriminellen durch einen neuen Gerichtsbeschluss zur Fahndung ausgeschrieben. So konnten ihn Berliner Fahnder nun in Gewahrsam behalten. Er soll an die sächsischen Behörden übergeben werden. Alexander Fröhlich

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