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Für Strom – und Geld. Kommunen sollen von Windrädern profitieren.

© Jens Büttner/dpa

Gesetzentwurf: Brandenburg will den Windkraft-Euro

Bundesweit einmalig: Betreiber von Windrädern sollen in Brandenburg für neu errichtete oder erweiterte Windparks pro Jahr tausende Euro an die jeweiligen Gemeinden zahlen.

Potsdam - Im Land Brandenburg werden betroffene Gemeinden künftig mit einem „Windkraft-Euro“ an Erträgen von Windrädern in ihren Gemarkungen beteiligt. Im Landesparlament soll ein entsprechender rot-roter Gesetzentwurf auf der Sitzung kommende Woche beschlossen werden, kündigte SPD-Fraktionschef Mike Bischoff am Dienstag in Potsdam an: „Der Windeuro kommt. Das ist bundesweit erstmalig. Wir gehen einen neuen Weg.“ Die CDU-Opposition hat Zustimmung signalisiert, so dass eine breite Mehrheit im Landtag steht.

10.000 Euro an Anrainer-Gemeinden

Mit dem noch einmal nachgebesserten Gesetzentwurf sollen Betreiber von Windrädern, die neu errichtet oder erweitert werden, pro Jahr 10.000 Euro an Anrainer-Gemeinden zahlen. Und zwar nicht nur an die Gemeinde, wo das Windrad steht, wie ursprünglich geplant, sondern anteilig an die Orte in einem Umkreis von drei Kilometern. Die CDU hatte einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht, der die Höhe der Abgabe aber an die Leistungskraft der Anlagen koppeln wollte.

„Wir halten das immer noch für besser“, sagte Jan Redmann, der parlamentarische Geschäftsführer. Die Union werde trotzdem zustimmen, damit Gemeinden endlich an den Erträgen aus Windkraftanlagen beteiligt werden. „Wenn in der Nähe eines Dorfes zehn Windräder stehen, sind das 100.000 Euro im Jahr für die Gemeindekassen. Damit kann man schon etwas machen.“

Ist das geplante Gesetz verfassungswidrig?

In Brandenburg stehen rund 4000 Windräder. Dagegen gibt es vor Ort Proteste, wegen der Störung des Landschaftsbildes, aber auch der Lärmbelastung. Bislang gehen Gemeinden leer aus. Allerdings gilt eine solche Abgabe als juristisch heikel. In einer Anhörung im Landtag hatten Experten gewarnt, dass der Plan verfassungswidrig wäre. Deshalb halten sich die Grünen zurück. Man unterstütze das Anliegen, werde den Entwurf prüfen, sagte Fraktionschef Axel Vogel.

„Es darf aber nicht verfassungswidrig sein.“ SPD, Linke und CDU haben diese Bedenken nicht. Bei Juristen gebe es immer unterschiedliche Auffassungen, sagte Redmann. Einig sind sich alle, dass eine nachträgliche Abgabe auf bestehende Windräder juristisch keinen Bestand hätte, weshalb die Abgabe nur für neue Windräder gelten soll und für Windräder, die modernisiert und dabei meist erhöht werden („Repowering“).

Mammuttagung im Landtag

Es wird die letzte Sitzung dieser Wahlperiode vor der Landtagswahl am 1. September sein, wenn der Windkraft-Euro nächste Woche beschlossen wird. Der Landtag hat eine Mammuttagung vor sich, für die – erstmals – sogar vier Sitzungstage angesetzt sind. Das Parlament legt noch einen Schlussspurt ein, um alles Unerledigte noch zu schaffen.

So wollen SPD und Linke unter anderem das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einbringen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2019, wie Bischoff sagte.

Am umstrittensten dürfte die Novelle des veralteten Verfassungsschutzgesetzes sein, mit dem der Verfassungsschutz mehr Befugnisse erhalten, die parlamentarische Kontrolle verstärkt und zugleich Konsequenzen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss gezogen werden sollen. Eine vom Landtag bereits beschlossene Aufstockung des Verfassungsschutzes um 37 auf 130 Stellen liegt auf Eis, das war eine Bedingung der Linken, solange noch keine Einigung beim Verfassungsschutzgesetz erzielt wurde.

Wie beim Polizeigesetz hatten sich SPD und Linke in der Koalition in den letzten Wochen um das Gesetz gestritten. Doch sind sich beide Regierungsparteien weitgehend einig, hieß es am Dienstag von beiden Seiten. Bei den Linken steht es nächsten Dienstag auf der Tagesordnung der Fraktion. Den ursprünglichen rot-roten Gesetzentwurf hatten fünf Linke-Abgeordnete nicht mitgetragen, womit Rot-Rot keine Mehrheit hätte. 

Die CDU legte jetzt einen umfangreichen eigenen Änderungsantrag vor. CDU und Grüne kritisieren, dass die bisherigen rot-roten Pläne nicht die nötigen Konsequenzen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss ziehen würden, und zwar besonders beim Umgang mit V-Leuten.

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