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Geschlechtsneutrale Formulierungen: Vorschläge zum Umgang mit dem dritten Geschlecht

Brandenburgs Landesregierung will mehr Klarheit für die Gleichstellung von Frauen, Männern und des dritten Geschlechts schaffen. Klare Regelungen gibt es aber (noch) nicht.

Potsdam - Das neue Personenstandsrecht, das ein drittes Geschlecht im Geburtenregister vorsieht, sollte sich nach Ansicht der Landesregierung Brandenburgs auch in Anmelde- und Bestellformularen niederschlagen. Neben der Anrede "Frau" oder "Herr" wäre ein weiteres Kästchen "keine Anrede" zum Ankreuzen möglich, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion. Bei den allgemeinen Geschäftsbeziehungen könnten geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden.

Die Oppositionspartei wollte von der Landesregierung wissen, wie Mittelstand und Handwerk mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten und vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossenen dritten Geschlechtsoption "divers" umgehen sollen. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten 2017 entschieden, dass im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss. Die bis dahin geltende Regelung, die nur die Optionen "weiblich" oder "männlich" kannte, wurde als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet.

Keine Empfehlungen für geschäftlichen Schriftverkehr

Auch bei Gesetzestexten und in Verwaltungsschreiben verfolgt die Landesregierung nach Angaben des Ministeriums das Ziel, die Gleichstellung von Frauen, Männern und anderen Geschlechtern sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Allerdings gibt die Landesregierung keine Empfehlung für die Begrüßung und Anrede im geschäftlichen Schriftverkehr.

Weder das Bundesverfassungsgericht noch das neue Geburtenregister machten hierzu konkrete Vorgaben. Der Rat für deutsche Rechtschreibung habe lediglich das Recht jener Menschen auf eine angemessene sprachliche Bezeichnung anerkannt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlten. "In Gesellschaft und Rechtsverkehr wird sich ein angemessener Sprachgebrauch erst noch entwickeln müssen", erklärt das Ministerium.

Noch keine Regelungen für Sanitärräume

Auch für Sanitärräume und Arbeitskleidung in Unternehmen gibt es den Angaben zufolge bislang keine Regelungen für ein drittes Geschlecht. Nach den geltenden Bestimmungen für Arbeitsstätten muss es Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume getrennt für Männer und Frauen geben. Lediglich Kleinbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten können geschlechtsunabhängige Räume einrichten, die etwa zeitlich getrennt von Frauen und Männern genutzt werden. Kleinbetriebe könnten diese Regelung auch auf das dritte Geschlecht ausweiten.

Die Landesregierung werde sich aber für "entsprechende Klarstellungen in den Geschlechterfragen betreffenden Forderungen in Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen" einsetzen, kündigte das Ministerium an. Für die Arbeitskleidung werden Unternehmen Regelungen empfohlen, die eine Diskriminierung des dritten Geschlechts ausschließen.

Stellenausschreibungen sollten nach Ansicht der Landesregierung bei der Berufsbezeichnung den Zusatz (m/w/d) enthalten. Dies werde bereits häufig praktiziert. Die Bezeichnung "d" für "divers" entspreche auch dem Wortlaut des Gesetzes über die Einträge ins Geburtenregister. Denkbar seien aber auch andere geschlechtsneutrale Formulierungen. Im Internet gebe es dazu zahlreiche Vorschläge.

In der Antwort an die CDU verweist das Ministerium auf eine Initiative der Länder, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Verwaltungen und Wirtschaft zu schaffen. Ende Januar 2019 sei die Antidiskriminierungsstelle des Bundes um Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Urteils und des Gesetzes gebeten worden. Diese wolle man zunächst abwarten.

Eine Beratungsstelle zu diesem Thema oder einen eigenen Leitfaden hat die Landesregierung den Angaben zufolge nicht geplant. Vorschläge über geschlechtsneutrale Formulierungen enthalte bereits ein Leitfaden der Stadt Hannover. (dpa)

Manfred Rey

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