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Geschlechtergerechte Sprache: Pro und Contra: Gendern in der Landesverfassung?

Die Landesverfassung soll geschlechtergerecht formuliert werden - Grüne-Fraktionschefin Petra Budke und CDU-Fraktionschef Jan Redmann argumentieren in den PNN dafür und dagegen.

Potsdam - Wenn der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags am Mittwoch (6. Oktober) zu einer Sondersitzung mit Expertenanhörung zusammenkommt, steht ein gewichtiges Thema auf der Tagesordnung. Die Landesverfassung soll in mehreren Punkten geändert werden. Unstrittig innerhalb der rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen und auch beim Großteil der Opposition ist es, den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel festzuschreiben. Linke und Freie Wähler unterstützen das Ansinnen, nur die AfD lehnte diese Verfassungsänderung als „nutzlos“ ab und warf den Regierungsparteien vor, die Realität zu verkennen.

Brandenburg wäre mit der Sprachänderung in der Verfassung deutschlandweit Vorreiter

Weit mehr Debatten auch innerhalb der Koalitionsfraktionen dürfte eine weitere geplante Verfassungsänderung auslösen – obwohl sie wie die Antisemitismusklausel auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grünen und der oppositionellen Linken zurückgeht: Die Verfassung soll an die geschlechtergerechte Sprache angepasst werden. „Brandenburgs Gleichstellungspolitik ist erfolgreich, was vor allem die hohe Erwerbstätigenquote von Frauen im Land Brandenburg im Vergleich mit anderen Bundesländern in Ost- und Westdeutschland unterstreicht“, heißt es in dem Antrag. 

Schon mit der Gründung des Landes Brandenburg sei mit der Aufnahme des politischen Ziels der Gleichstellung der Geschlechter in die Landesverfassung dafür der Grundstein gelegt. „Gleichwohl bleibt die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in vielen gesellschaftlichen Bereichen weiterhin eine große Herausforderung. Vor diesem Hintergrund soll mit der vorliegenden Verfassungsänderung ein weiterer Schritt unternommen werden“, heißt es weiter. Die geschlechtergerechte Sprache soll eingeführt werden. Statt bisher Bürger“ soll dort künftig durchgängig „Bürgerinnen und Bürger“ stehen. „Einwohner“ soll durch „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt werden.

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Die aktuelle Diskussion um eine sprachliche Anpassung der Verfassung in Brandenburg sei für Deutschland einzigartig, heißt es aus den Koalitionsfraktionen. In Berlin, wo Franziska Giffey (SPD) bald Chefin des Roten Rathauses werden dürfte, ist die Formulierung Regierende Bürgermeisterin in der Verfassung nicht vorgesehen. Allein die Verfassung von Schleswig-Holstein benennt sowohl die weibliche als auch die männliche Form des Ministerpräsidenten. In Hessen wurde 2018 unter Schwarz-Grün eine Verfassungsänderung durchgeführt. Eine Anpassung an geschlechtergerechte Sprache erfolgte dabei allerdings nicht.

In Brandenburg wiederum gehen die Meinungen darüber selbst zwischen den Koalitionspartnern Grüne und CDU auseinander. Während Grünen-Fraktionschefin Petra Budke für die Einführung geschlechtergerechter Sprache in der Verfassung eintritt, steht CDU-Fraktionschef Jan Redmann der Änderung sehr skeptisch gegenüber. Die PNN dokumentieren ihre Standpunkte hier als Gastbeiträge:

Petra Budke: Es geht um die Vorbildfunktion unserer Verfassung und um Teilhabe

„Können denn Männer überhaupt Bundeskanzlerin werden?“, fragte mich neulich der kleine Sohn einer Freundin. Die Frage macht deutlich: Sprache ruft Bilder hervor und legt Rollenzuschreibungen fest. Zahlreiche sprachwissenschaftliche und psychologische Studien haben gezeigt, dass Geschlecht und grammatisches Genus assoziativ eng verbunden sind. Wird nur die maskulin-generalisierende Form (generisches Maskulinum) verwendet, macht das Frauen und transgeschlechtliche Personen in der Sprache unsichtbar. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 in einem Urteil zur Dritten Option angemahnt, dass auch Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, in die Rechtssprache inkludiert werden müssen.

Gesellschaft ändert sich - und Sprache mit ihr

Unsere Gesellschaft verändert sich – und die Sprache mit ihr. Sprache prägt unser Denken und auch unser Handeln. Sie kann Ausschlüsse produzieren oder – bewusst eingesetzt – helfen, Geschlechterstereotype zu überwinden. Es ist inzwischen selbstverständliche Praxis, dass in öffentlichen Verwaltungen Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache existieren und dass das dritte Geschlecht mitgenannt wird, z.B. in Stellenausschreibungen durch die Abkürzung „d“ für divers neben „m“ und „f“. Das ist auch eine Frage von Respekt und Wertschätzung in der Kommunikation.

Nun machen wir uns in Brandenburg auf den Weg, die Landesverfassung in einigen Punkten zu ändern. Unsere Verfassung setzte 1992 Maßstäbe, weil sie nicht nur einen bewussten Gleichstellungsauftrag, sondern auch ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität enthielt.

Doch was in der Präambel verheißungsvoll mit „Wir Bürgerinnen und Bürger“ beginnt, setzt sich im weiteren Text nicht fort. Nicht nur das sogenannte generische Maskulinum, sondern auch rechtstypische maskuline Formulierungen aus dem 19. Jahrhundert wie „Jeder hat das Recht…“, gehören heute auf den Prüfstand und sollten durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt werden.

Es geht nicht um Vorschriften oder Verbote, sondern um die Vorbildfunktion

In der geschriebenen Sprachpraxis werden zunehmend Sonderzeichen wie der Gender*, der : oder der _ genutzt, in der gesprochenen Sprache die kleine Sprechpause vor dem „innen“. Für viele Menschen scheint das heute noch ungewohnt, doch je öfter wir das hören oder selbst probieren, umso leichter geht es über die Lippen. Es geht dabei weder um Vorschriften noch um Verbote. Diese Debatte wird ja zurzeit sehr emotional geführt. Es geht um die Vorbildfunktion unserer Verfassung und dass wir Teilhabe für alle, auch in der sprachlichen Gestaltung, ermöglichen.  

Jan Redmann: Die Verfassung darf nicht als Projekt einer akademischen Elite erscheinen

Ja, das „Fräulein“ ist altbacken geworden, „stabil“ erhält gerade eine weitere Bedeutung und wer weiß, vielleicht ist irgendwann wirklich der Dativ dem Genitiv sein Tod. Natürlich hat sich Sprache zu allen Zeiten verändert und wandelt sich weiter. Sie ist nicht mehr aber auch nicht weniger als ein Konsens der Sprechenden. Die entscheidende Frage ist jedoch, wie dieser Konsens entsteht.

Wem Sprachfreiheit am Herzen liegt, der lehnt autoritäre Beeinflussung der Sprachentwicklung ab

Wem die Freiheit, auch die Sprachfreiheit, am Herzen liegt, der schützt diesen Prozess vor autoritärer Beeinflussung. Und diese Versuche gibt es. Wenn Hochschuldozenten ihren Studenten für Hausarbeiten als „Formvorgabe“ geschlechtergerechte Sprache aufdrücken und Verstöße mit Punktabzug ahnden, ist das ein übergriffiger Missbrauch der Wissenschaftsfreiheit. Wenn in Nachrichtensendungen, die sonst zu Recht viel Wert auf exakte und verständliche Sprache legen, plötzlich der Genderwildwuchs Einzug hält, nimmt die Redaktion aus identitätspolitischen Gründen in Kauf, an ihrem Publikum vorbeizusenden.

Der Verfassungsgesetzgeber sollte zudem einige besondere Anforderungen vorrangig beachten. Neben Klarheit, Vorlesbarkeit, Ausdruckskraft und Rechtssicherheit muss die Verfassung als verbindendes Element der Gesellschaft wirken. Sie ist die Verfassung des ganzen Volkes und darf nicht als Projekt einer akademischen Elite erscheinen, das an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht.

Aber genau das ist Gendersprache. Nahezu zwei Drittel der Deutschen lehnen laut Umfragen Gendersprache ab. Das übrige Drittel ist sich uneins über die genaue Ausgestaltung und Anwendung von Binnen-I, Genderstern & Co. Das Meinungsbild ist klar: Die Mehrheit der Menschen identifiziert sich nicht mit Gendersprache.

Mit dem "Krieg der Genderstern*chen" geht ein toxisches Meinungsklima einher

Und noch eine Entwicklung, die mit dem „Krieg der Genderstern*chen“ einhergeht, bereitet mir Sorge. Ich beobachte ein toxisches Meinungsklima: „Wer gendert, ist politisch korrekt und setzt sich für Gleichberechtigung ein und wer es nicht tut, ist von gestern und dagegen.“ Eine solche Spaltung ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.  Wer für identitätspolitische Ziele den Zusammenhalt der Gesellschaft aufs Spiel setzt, hat am Ende nichts gewonnen. Vielmehr müssen wir einen Weg finden, der sowohl gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch Gleichberechtigung stärkt.

Dazu müssen wir die Diskussion um eine geschlechtergerechte Sprache wieder versachlichen und die Möglichkeiten nutzen, die bereits heute problemlos akzeptiert und von der Breite der Gesellschaft angewendet werden.

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