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Gerichtsurteil zu Europawahlkampf: NPD-Slogan "Migration tötet!" von Meinungsfreiheit gedeckt

"Unsachlich, geschmacklos sowie politisch unkorrekt", aber erlaubt: Der NPD-Slogan "Migration tötet!" zur Europawahl fällt laut Landgericht Potsdam unter die Meinungsfreiheit.

Potsdam - Der NPD-Slogan zur Europawahl 2019, "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt.", ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht habe eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die diese Plakate wegen des Verdachts der Volksverhetzung beschlagnahmen lassen wollte, bestätigte Behördensprecher Sascha Beck am Montag. Zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" berichtet. Das Landgericht bestätigte mit dem Beschluss eine gleichlautende Entscheidung des Amtsgerichts vom Oktober 2019.

Das Gericht widersprach der Einschätzung, der Slogan "Migration tötet!" könne beim unbefangenen Betrachter den Eindruck vermitteln, alle in Deutschland lebenden Ausländer seien als potenzielle Straftäter von Tötungsdelikten zu betrachten. Vielmehr stehe der Spruch im Kontext eines Wahlkampfs und wolle "in abstrakter Weise auf vermeintliche Folgen der Migration aufmerksam machen". "Dabei verkennt die Kammer nicht, dass eine solche Wahlkampagne wie die hiesige unsachlich, geschmacklos sowie politisch unkorrekt ist", heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Die brandenburgische NPD sprach in einer Stellungsnahme von einer "politischen Hexenjagd" und einem "leider erfolglosen Versuch, den Wahlkampf der NPD zu sabotieren". (dpa)

Klaus Peters

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