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Gerichtsprozess in Potsdam: Kohl belastet Stimming im IHK-Prozess

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen seine von der IHK bezahlte Sekretärin in der eigenen Baufirma beschäftigt zu haben. Zeuge René Kohl sei eine entsprechende Absprache nicht bekannt gewesen.

Potsdam - Und dann belastet er Victor Stimming wie nebenbei mit seiner Zeugenaussage. Am Mittwoch trafen vor dem Amtsgericht Potsdam die beiden wichtigsten Figuren des IHK-Untreueskandals aufeinander. Auf der Anklagebank der frühere ehrenamtliche IHK-Präsident Stimming. Im Zeugenstand René Kohl, von 2006 bis zu seinem Rücktritt im Januar 2014 Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Potsdam. Zunächst war auch Kohl im Visier der Anklage, doch 2015 wurden die Ermittlungen gegen ihn nach Geldzahlung eingestellt.

Zunächst geht es um einen Trip des Präsidiums nach Malta, der laut Anklage mehr Lust- als Geschäftsreise gewesen sein soll. Kohl sagt dazu nichts, was Stimming belasten würde. Anders sein Aussageverhalten, als es um den Anklagepunkt „Sekretärin“ geht. Die Staatsanwaltschaft wirft Stimming vor, von 2008 bis 2013 eine von der IHK bezahlte Assistentin auch für Aufgaben in seiner Baufirma eingesetzt zu haben. Stimming hatte beim Prozessauftakt im Mai erklärt, dass es dazu eine Absprache mit Kohls inzwischen verstorbenem Vorgänger Peter Egenter gegeben habe. Die IHK-Kraft, die ihren Arbeitsplatz im Gebäude seiner Firma in Brandenburg/Havel hatte, habe bei Urlaub und Krankheit seine Firmensekretärin vertreten und umgekehrt. Im Gegenzug habe er der IHK für die Bereitstellung von Büroraum, Telefon und Computer nichts in Rechnung gestellt. Ihm sei seitens des IHK-Chefs versichert worden, dass das so in Ordnung sei.

"So eine Kompensationsvereinbarung kenne ich nicht“, sagt Kohl vor Gericht, sein Vorgänger habe sie nie erwähnt. Und wenn sie ihm bekannt gewesen sei, hätte er sie nicht geduldet. „Man hat doch im Gespür, dass das Sprengstoff birgt.“ Als die Vorwürfe gegen Stimming 2013 öffentlich geworden seien, habe er den Präsidenten damit konfrontiert. Stimming habe im Vier-Augen-Gespräch bestritten, die IHK-Mitarbeiterin fachfremd eingesetzt zu haben. Im Prozess – und das ist die entscheidende Nuance – hebt Stimming aber darauf ab, dass der Einsatz für die eigene Firma mit dem Segen der IHK-Geschäftsführung stattgefunden habe. Aber: Die Absprache, auf die sich Stimming beruft und die Kohl nach seiner Aussage nicht kennt, gibt es nicht schriftlich. Für Staatsanwalt Ralf Roggenbuck legt das die Vermutung nahe: Diese Vereinbarung hat es womöglich nie gegeben. 

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