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Gerichtsprozess in Potsdam: Entscheidung im Fall Krause erst nach Ostern

Potsdam - Die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam über den Strafbefehl gegen den früheren Linke-Landtagsabgeordneten Torsten Krause wird erst nach Ostern getroffen. Dem Beschuldigten sei noch einmal rechtliches Gehör gewährt worden, sagte Gerichtssprecher Oliver Kramm am Mittwoch.

Potsdam - Die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam über den Strafbefehl gegen den früheren Linke-Landtagsabgeordneten Torsten Krause wird erst nach Ostern getroffen. Dem Beschuldigten sei noch einmal rechtliches Gehör gewährt worden, sagte Gerichtssprecher Oliver Kramm am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar per Strafbefehl eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für den 36-Jährigen beantragt, weil dieser den Landtag um 70 000 Euro Steuergeld betrogen haben soll.

Daraufhin hatte sich Krause als Büroleiter von Sozialministerin Diana Golze (Linke) ohne Entgelt beurlauben lassen. Laut Staatsanwaltschaft soll sich Krause von 2005 bis 2012 mit der Angabe eines falschen Wohnsitzes in Lychen vom Landtag rund 7000 Euro an überhöhten Fahrtkosten erschlichen haben. Das Amtsgericht muss nun darüber entscheiden, ob Strafbefehl erlassen wird. Würde das Gericht dem Antrag folgen, könnte sich Krause dagegen wehren. Dann käme es zum Prozess. dpa

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