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Gerichtsbeschluss aufgehoben: Ex-Grünen-Schatzmeister Goetjes auf freiem Fuß

Das Oberlandesgericht hebt den Haftbefehl für Christian Goetjes, den Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen, wieder auf. Er hatte 270000 Euro von den Parteikonten für Prostituierte veruntreut und bekam dafür ein Hafturteil. Bis es rechtskräftig ist, bleibt Goetjes frei.

Potsdam – Der wegen Veruntreuung von Parteigeldern verurteilte Ex-Schatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, ist wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat der Haftbeschwerde von Goetjes stattgegeben und weitere Haftverschonen für ihn angeordnet.

Goetjes war Mitte Dezember vor dem Landgericht Potsdam wegen Untreu zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Goetjes hat dagegen Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleibt Goetjes jetzt unter Auflagen frei.

Ursprünglich hatte das Landgericht bei der Urteilsverkündung auch einen Haftbefehl vom März 2012 wieder in Kraft gesetzt. Zur Begründung hieß es, wegen der verhängten Haftstrafe und weil Goetjes nur mit einer Bewährungsstrafe gerechnet habe bestehe Fluchtgefahr. Diesen Beschluss kassierte der 1. Strafsenat des OLG nun und erklärte ihn für nicht nachvollziehbar. Denn die Strafkammer des Landgerichts selbst habe Goetjes bis zum Urteil Haftverschonung unter Auflagen gewährt. Diesen Auflagen sei der Angeklagte ohne erkennbare Beanstandungen nachgekommen und habe sich dem Verfahren durch Teilnahme an den Terminen zur Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung gestellt, teilte das OLG nun mit.

Im Zusammenhang mit einem weitere Ermittlungsverfahren zu einem Escort-Service, den Goetjes in Berlin mit mehreren Prostituierten betrieben haben soll, habe die Strafkammer lediglich weiter Auflagen erteilt, nicht aber den Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt. Daher stellte das OLG jetzt fest, dass insgesamt bis Urteilsverkündung Mitte Dezember keine neuen Umstände eingetreten seien, die es rechtfertigen, die einmal gewährte Haftverschonung vor Rechtskraft des Urteils zu widerrufen. Schließlich habe Goetjes bereits seit August 2012 angesichts der umfangreiche Anklage mit einer hohen Haftstrafen rechnen müssen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird,

Zwischen Januar 2010 und Februar 2011 hat sich der 35-Jährige laut Urteil des Landgerichts in 261 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht und rund 270 000 Euro von den Grünen abgezweigt. Das meiste Geld nutzte Goetjes, der einen Escortservice betrieb, für angeblich in Not geratene Prostituierte.

Während des Prozesses war bekannt geworden, dass er einen Escort-Service für bulgarische Prostituierte betreibt, was laut Gericht nach allgemeinem Verständnis als Zuhälterei zu verstehen sei. Die Berliner Behörden ermitteln nach der Anzeige eines Prostituierten gegen Goetjes wegen Nachstellens, zugleich prüfen sie den Verdacht der Zuhälterei. Nach bisherigem Stand sollen für Goetjes acht Frauen tätig gewesen sein. Er soll im Internet ihre Dienste angeboten und die Anrufe der Freier angenommen haben. Und er soll die Frauen zu den Freiern gefahren und die Hälfte des Dirnenlohns von insgesamt 100 Euro einkassiert haben.

Deshalb prüfen die Grünen Brandenburg auch, ob sie die veruntreuten 270 000 Euro zurückfordern. Bislang steht eine Vereinbarung über die Rückzahlung von 65 000 Euro, weil Goetjes sich als mittellos darstellte. Bis jetzt zahlte er der Partei 35 000 Euro zurück, in einer notariell beurkundeten Vereinbarung ist eine monatliche Rate von 1000 Euro vereinbart. Sollte Goetjes aber gelogen haben und gar nicht so mittellos sein, wie er sich dargestellt hatte, könnten die Grünen die gesamte Schadenssumme zurückfordern. Mit Anwalts- und Notarkosten sind das mehr als 290 000 Euro.

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