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Die Klägerin, eine Mutter aus Spandau, vor dem Verwaltungsgericht.

© Sylvia Vogt

Gericht weist Klage ab: Kein schulfrei am Welthumanistentag

Das Verwaltungsgericht verhandelte am Mittwoch über die Klage einer Mutter, die den Welthumanistentag als unterrichtsfreien Tag festgeschrieben haben möchte. Das Gericht wies die Klage ab. Unterstützung kommt aber von der Piratenpartei - mit einem außergewöhnlichen Vorschlag.

Berlin - Am Mittwoch verhandelte das Verwaltungsgericht über die Klage einer Mutter aus Berlin-Spandau, die ihre Kinder am Welthumanistentag im Jahr 2011 nicht in die Schule geschickt hatte. Bei ihrem älteren Sohn wurde daraufhin ein unentschuldigter Fehltag im Zeugnis vermerkt (wir berichteten). Die Mutter fordert ein neues Zeugnis und darüber hinaus, dass der 21. Juni als Welthumanistentag von der Schulverwaltung als Feiertag anerkannt wird, an dem Schüler ohne gesonderten Antrag zu Hause bleiben können.

Dazu müsste die Verwaltungsvorschrift "AV Schulpflicht" geändert werden. Das Gericht wies die Klage ab.

Bei ihrer Argumentation vor Gericht wurde deutlich, dass es der 46-Jährigen um ihre Grundüberzeugungen geht. Sie sprach von Menschenrechten, Toleranz und Gleichbehandlung. Es gehe ihr "um die weltanschauliche Neutralität des Staates" - und diese sei nicht gegeben, wenn "Schüler wegen der Religion ihrer Eltern bevorzugt werden". Aufgefallen sei ihr dies, als in der Klasse ihres Sohnes die evangelischen Schüler am Buß- und Bettag nicht zum Unterricht kamen und dazu auch keinen Antrag stellen mussten. Die Kinder bekämen dadurch die Botschaft, dass Religion ihnen Vorteile bringt. Ihr Sohn habe dagegen Nachteile bekommen, als er am 21. Juni 2011 nicht zur Schule kam - nämlich einen unentschuldigten Fehltag, was ihm sehr unangenehm gewesen sei.

Während es der Mutter also um "mehr als nur ein Prinzip" geht, hakte der Richter eher auf der individuellen Ebene nach. Es gehe darum, ob die Klage überhaupt zulässig sei und welche Relevanz die Sache für den Sohn und die Familie hat. Zunächst gab der Richter zu bedenken, dass der 21. Juni erst wieder 2016 auf einen Unterrichtstag falle, in den Jahren davor sind an dem Tag Schulferien oder Wochenende. Außerdem verwies der Richter darauf, dass die Mutter sich sofort hätte wehren können, nachdem die Klassenlehrerin ihres Sohnes sein Zuhausebleiben nicht erlaubt hatte. Die Mutter hatte dies der Lehrerin per E-Mail mitgeteilt und eine negative Antwort bekommen. "Sie hätten gleich gerichtlich dagegen vorgehen können", sagte der Richter.

Die "AV Schulpflicht" sei zudem kein Gesetz, sondern nur eine interne Handlungsanweisung der Schulbehörde. Die Regelungen, dass bestimmte Feiertage generell als schulfrei gelten und andere Feiertage beantragt werden müssten, könnten der Zweckmäßigkeit geschuldet sein. Nach Aussage des Vertreters der Senatsbildungsverwaltung sei die Verwaltungsvorschrift zwar "ständig im Fluss", es sei aber seines Wissens nicht geplant, sie in nächster Zeit zu überarbeiten. Der Behördenvertreter beantragte, die Klage abzuweisen.

"Auch wenn es viel um bürokratische Gründe ging, bin ich erst mal zufrieden, dass ich mein Anliegen darstellen konnte", sagte die Klägerin nach der Verhandlung.

Unterstützung bekommt die Spandauerin von der Piratenpartei. Martin Delius, bildungspolitischer Sprecher der Partei, findet es "ungerecht, Kinder und Jugendliche, deren Familien sich zu einer Religion bekennen gegenüber denen ohne religiöses Bekenntnis zu bevorzugen". Statt aber neue Feiertage einzuführen, schlägt er sogenannte "Jokertage" vor, wie es sie in der Schweiz bereits gebe. Diese seien individuell verwendbare und bewegliche Tage im Schuljahr, die allen Schülerinnen und Schülern zur Beurlaubung zur Verfügung stünden.

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