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Gericht verurteilt 19-Jährigen: Bewährungsstrafe nach rassitischem Angriff auf Schwangere

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 19-Jährige in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) auf eine Gruppe von türkischen Frauen und Kindern losging, sie ausländerfeindlich beleidigte und einer Schwangeren in den Bauch trat.

Senftenberg - Ein 19-Jähriger ist für die Attacke auf eine schwangere Frau in Südbrandenburg verurteilt worden. Das Amtsgericht Senftenberg sprach ihn am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung schuldig und verhängte eine Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er vor knapp einem Jahr an einem Spielplatz in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) auf eine Gruppe von türkischen Frauen und Kindern losging und sie zunächst ausländerfeindlich beleidigte und bedrohte. Danach attackierte der Deutsche einige Opfer und trat dabei der im siebten Monat schwangeren Frau mit dem Fuß in den Bauch. Das Baby kam später unversehrt zur Welt.

Gericht: Entschuldigung ist nicht glaubhaft

In der Verhandlung berief sich der Beschuldigte auf Erinnerungslücken. Zu der attackierten Frau, die Nebenklägerin war, sagte er zugleich: „Ich möchte mich von ganzem Herzen entschuldigen.“ Neben der damals Schwangeren griff er laut Gericht eine weitere Frau und einen Fünfjährigen an. Dem Jungen trat er demnach in den Rücken. Auch bei anderen Zeugen bat der Angeklagte an dem Prozesstag um Entschuldigung. Das Gericht stufte das aber als nicht glaubhaft und als Schutzverhalten ein. Davor habe er nie versucht, die Opfer zu kontaktieren.

Die damals schwangere Frau sagte in der Verhandlung, dass sie vor dem Angreifer mit ihren zwei Kindern auf dem Arm habe fliehen wollen und er ihr nachgeeilt sei. Dabei habe er sie gegen den Bauch getreten. Schon davor habe er sie am Kopf geschlagen. Weitere Zeugen sagten aus, dass er den Frauen in der Gruppe gedroht habe, sie umzubringen. Zum Tatzeitpunkt im August 2017 war der damals 18-Jährige betrunken, kurz danach wurden 2,03 Promille Alkohol im Blut gemessen. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer: „Ich gehe nicht davon aus, dass die Tat politisch motiviert ist.“ Zugleich betonte er aber, dass der Angeklagte gegen Ausländer eingestellt sei. Zu den Bewährungsauflagen zählen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, die der 19-Jährige ableisten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Anna Ringle

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