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In Brandenburg wurde trotz Kritik an der Maßnahme festgehalten.

© dpa

Gericht gibt Eilanträgen statt: Beherbergungsverbot in Brandenburg gestoppt

Brandenburg hat trotz wachsender Kritik am Übernachtungsverbot in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen für Gäste aus Regionen mit vielen Neuinfektionen festgehalten. Nun ist die Regelung zunächst gekippt.

Berlin/Potsdam - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots zunächst gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit. Damit ist das Übernachtungsverbot in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen für Besucher aus Regionen in Deutschland mit über 50 neuen Infektionen je 100 000 Einwohnern in einer Woche vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung gewandt. Eine der Antragstellerinnen reichte auch eine Klage ein.

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.

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Andere Bundesländer als Vorreiter

Nach einer gescheiterten Einigung von Bund und Ländern zum Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots hatte Brandenburg zunächst daran festgehalten. Das Verbot galt nicht, wenn ein Besucher einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen konnte. Ausgenommen waren auch Ausflüge, Einkäufe oder Besuche.

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot statt und sah den Einschnitt ins Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Sachsen und das Saarland strichen die Regel freiwillig. In Bayern gibt es das Beherbergungsverbot von Samstag an nicht mehr. Berlin hatte wie Thüringen ohnehin auf das Verbot verzichtet. Die Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg wiesen hingegen Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot ab.

Dehoga stellte Verbot infrage

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte das Verbot infrage gestellt und vor großen wirtschaftlichen Einbußen durch Stornierungen gewarnt. Der Landestourismusverband verwies darauf, dass es bei mehr als sieben Millionen Übernachtungen seit Jahresbeginn keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko in Unterkünften gebe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte die Regelung verteidigt. Er hatte bedauert, dass sie mit den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfalle, es müssten aber aus seiner Sicht aber so viele physische Kontakte wie möglich vermieden werden. (dpa)

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