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Das Verfahren um die Nachfolge für den verstorbenen Generalstaatsanwaltschaft Erardo C. Rautenberg gerät ins Stocken.

© Britta Pedersen dpa/lbn

Gerangel ums Brandenburgs neuen Generalstaatsanwalt: Soll eine CDU-nahe Favoritin verhindert werden?

Der Spitzenposten in Brandenburgs Justiz sollte längst besetzt sein. Im Linke-geführten Justizministerium ist von Druck durch die SPD die Rede.

Potsdam - Seit fast einem Jahr ist der Posten des Generalstaatsanwalts in Brandenburg unbesetzt, im November 2018 sollte ein Nachfolger für den verstorbenen Erardo C. Rautenberg bestimmt werden – doch nun ist das Verfahren ins Stocken geraten. Nach PNN-Information liegt Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bereits seit geraumer Zeit der Besetzungsbericht mit dem Ergebnis des Auswahlverfahrens vor.

Doch eine abschließende Entscheidung hat Ludwig noch nicht getroffen, die er dann dem Kabinett von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) vorlegen kann. Auf den Fluren des Justizministeriums und in den vier Staatsanwaltschaften ist nur ein Vorwurf zu hören: Die SPD wolle die Personalentscheidung verzögern. Die Rede ist von einer Vereinbarung, aus Zurückhaltung und Rücksichtnahme für eine neue Landesregierung Spitzenposten nicht kurz vor der Landtagswahl im September neu zu besetzen. Zwei Fristen kursieren demnach: drei und sechs Monate vor der Wahl. Die längere Frist läuft nun aus: Ab 1. März könnte demnach keine Entscheidung mehr fallen.

SPD wirft Wunschkandidatin CDU-Nähe vor

Dieses Vorgehen hat auch mit der Siegerin des Auswahlverfahrens zu tun: Justizstaatssekretär Ronald Pienkny (Linke) hat die Abteilungsleiterin Susanne Hoffmann, zuständig für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften, als beste Kandidatin vorgeschlagen. Doch bei der SPD gibt es – was kein Geheimnis ist – Vorbehalte: Hoffmann wird CDU-Nähe vorgehalten, weil sie 2005 unter der damaligen Justizministerin Beate Blechinger Vize-Generalstaatsanwältin und später Abteilungsleiterin geworden war.

Unterlegener Mitbewerber ist nach Tagesspiegel-Informationen der Abteilungsleiter für Strafvollzug, Andreas Behm. Er ist vor zwei Jahren nach Brandenburg gewechselt, war zuvor Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Berlin. Über seine Bewerbung war die Leitung des Ministeriums überrascht, Behm gilt als SPD-nah, die Partei soll ihn zur Bewerbung gedrängt haben, um Hoffmann zu verhindern. Drei dritte Bewerber, ein Leitender Oberstaatsanwalt, hatte wegen geringerer Soldstufe keine Chance.

Ein Sprecher des Ministeriums hielt sich bedeckt, er sagte lediglich: „Das Verfahren läuft noch.“ Sowohl Ministerium als auch Staatskanzlei erklärten zudem, es gebe keine Regelung, wonach die Besetzung des Postens durch eine Frist zur politischen Zurückhaltung bei der Besetzung von Spitzenposten vor der Landtagswahl nicht möglich sei.

Der Vorwurf, die SPD verhindere eine Entscheidung, ließ sich jedoch nicht klären. „Das ist Verrat an Rautenberg und der Versuch, durch die Hintertür zu einem politischen Beamten auf diesem Posten zurückzukehren“, sagte ein ranghoher Justizbeamter

Generalstaatsanwälte seit 2010 keine politischen Beamten mehr

Rautenberg hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass Generalstaatsanwälte seit 2010 in Deutschland keine politischen Beamten mehr sind, die jederzeit in den Ruhestand geschickt werden können.

Der Deutsche Richterbund und der Bund Brandenburger Staatsanwälte erklärten gleichlautend, es sei ein Unding, dass der Posten noch nicht besetzt sei. Tatsächlich fehlt der Justiz auch das Gewicht eines Generalstaatsanwalts in den aktuellen Auseinsetzungen mit der Landespolitik um die Personalnot.

Hoffmann war nicht nur mehrere Jahre stellvertretende Generalstaatsanwältin in Brandenburg, sie hatte sich auch um den Posten der Generalstaatsanwältin von Berlin beworben – unterlag aber in einem durch politische Eingriffe umkämpften und belasteten Verfahren. Mauschelvorwürfe wie in Berlin wollte sich Justizminister Ludwig aber nicht machen lassen: Er hatte deshalb auf ein klares Verfahren nach strengen Regeln gesetzt.

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