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Generalstaatsanwaltschaft: NPD-Plakate mit volksverhetzenden Slogans müssen ab

Für Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft ist eine Aufschrift auf einem NPD-Plakat nicht zu dulden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Plakate müssen ab.

Potsdam - Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft lässt Wahlplakate der rechtsextremen NPD sicherstellen. Nach vorläufiger Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft sei von einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung auszugehen, erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, auf Anfrage in Potsdam. "Die Staatsanwaltschaften wurden daher von der Generalstaatsanwaltschaft gebeten, das Plakat als strafrechtlich relevant zu behandeln. Vor diesem Hintergrund wird auch die Polizei Brandenburg tätig." Eine entsprechende Verfügung sei am 10. Mai in Kraft gesetzt worden. Konkret geht es um Plakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!".

Es gibt nach Angaben der Landesregierung bereits mindestens einen Gerichtsbeschluss zu diesem Fall. Das Amtsgericht Neuruppin bestätigte demnach das Vorgehen eines Verdachts der Volksverhetzung in einem Beschluss vom 9. Mai.

Die NPD hat nach eigenen Angaben bundesweit einige Tausend der Plakate aufgehängt. Die Partei sehe die Botschaft als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, sagte Sprecher Klaus Beier. Die NPD geht mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten gegen das Abhängen der Plakate vor. In Sachsen und Thüringen setzte sie sich durch - allerdings bisher nur aus rein formalen Gründen. Eine endgültige Entscheidung der Oberverwaltungsgerichte, ob die Plakate volksverhetzend sind, stand am Mittwoch noch aus.

Die "Märkische Allgemeine" hatte am Mittwoch zuerst über das Thema berichtet. (dpa)

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