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Erardo C. Rautenberg.

© T. Rückeis

Generalstaatsanwalt in Brandenburg: Nachfolger für Rautenberg gesucht - ohne Berliner Trickserei

Brandenburg sucht einen neuen Generalstaatsanwalt. Die Ausschreibung für den Nachfolger von Amtsinhaber Erardo C. Rautenberg soll Mitte November veröffentlicht werden. Brandenburg lehnt dabei aber Gemauschel wie in Berlin ab.

Potsdam - Brandenburgs Justizministerium sucht einen Nachfolger für Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg. Der Posten soll nach PNN-Informationen ab Mitte November ausgeschrieben werden. Eine Entscheidung über den Nachfolger könnte im Frühjahr 2018 fallen. 

Rautenbergs Amtszeit endet erst im Herbst 2018, er kann aber wegen seiner Gesundheit jederzeit einen Entlassungsantrag stellen. Wann es dazu kommt, ist offen. Im Sommer hieß es noch, dass er wegen seiner gescheiterten Direktkandidatur für den Bundestag, für die er beurlaubt war, und nach einer Krebserkrankung das Amt nicht wieder antritt. Wie lange Rautenberg nun noch im Amt bleiben will, hat er bislang nicht erklärt. Das Justizministerium will vermeiden, dass der Posten des Generalstaatsanwalts längere Zeit unbesetzt bleibt. Vorsorge, auch aus Rücksicht auf Rautenbergs Entscheidung, könnte das Justizministerium treffen, indem der Dienstantritt für den Nachfolger bis spätestens Herbst 2018 erfolgen soll. 

Klare Ansage: Nur ein Staatsanwalt soll General werden

Das Justizministerium und Rautenberg, immerhin dienstältester Generalstaatsanwalt der Bundesrepublik, pochen darauf, dass Brandenburg - im Gegensatz zu Berlin – den Posten mit einem Fachmann mit Karriere in der Staatsanwaltschaft besetzt. Den Berliner Weg, wonach auf Wunsch von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit Margarete Koppers die Vize-Polizeipräsidentin und frühere Vize-Präsidentin des Landgerichts nun Generalstaatsanwältin werden soll, lehnt das Justizministerium in Potsdam kategorisch ab. Wie berichtet, hatte sich Behrendt gegen die Mitbewerberin entschieden. Es handelt sich um Susanne Hoffmann, sie hatte ihre Karriere in der Berliner Justiz begonnen, ist erfahrene Staatsanwältin, aktuell Abteilungsleiterin im Justizministerium Brandenburg und war im Land zeitweise Vize-Generalstaatsanwältin unter Rautenberg.

Für dessen Nachfolger verfolgt das Justizministerium nun eine klare Linie: Übliche Praxis sei es, dass nur Staatsanwälte auf den Posten kommen, heißt es intern. So sieht es auch Amtsinhaber Rautenberg, der maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass Generalstaatsanwälte in Deutschland seit 2010 keine politischen Beamten mehr sind. Er hatte in einem eindringlichen Appell den Berliner Senat in der Personalie Koppers vor der Wiedereinführung der politischen Generalstaatsanwaltschaft durch die Hintertür und vor Koppers’ Ernennung in Berlin gewarnt – weil sie keine Staatsanwältin war, also eine Fachfremde ist. 

In enem Beitrag für diese Zeitung hatte Rautenberg im Juli zum Berliner Auswahlverfahren erklärt: "Nur eine erfahrene Staatsanwältin kann die Beste sein." Seit 2010 seien "aufgrund der vom Grundgesetz vorgeschriebenen „Bestenauslese“ nur erfahrene Staatsanwälte oder mit der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft betraute Ministerialbeamte ernannt worden", befand Rautenberg.

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