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Brandenburg: Gefährliches Versäumnis

Der Tod einer siebenjährigen Schülerin am Werbellinsee hat die Diskussion um die vielen Nichtschwimmer in Berlin neu angefacht

Von Sandra Dassler

Berlin/Frankfurt (Oder) - Auch zwei Tage nach dem schrecklichen Ereignis wurden Schüler, Eltern und Lehrer an der Peter-Petersen-Grundschule in Neukölln noch seelsorgerisch betreut. Wie berichtet war eine Erstklässlerin am Montag bei einem Ausflug zum Werbellinsee im Nichtschwimmerbereich der Badestelle leblos im Wasser treibend aufgefunden worden. Das Mädchen starb wenig später im Krankenhaus.

Am Mittwochnachmittag gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das vorläufige Obduktionsergebnis bekannt. Danach ist die Siebenjährige ertrunken – wie es dazu kommen konnte, sei allerdings noch völlig unklar. „Es gibt aber keine Hinweise auf Fremdeinwirkung oder darauf, dass die Badestelle in der Europäischen Jugenderholungs- und Begegnungsstätte am Werbellinsee technische oder andere Mängel aufwies“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Mehr werden wir erst durch weitere Untersuchungen erfahren.“ Berichte in einigen Medien, wonach sich das Mädchen in der Leine zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich des Sees „verheddert“ habe, hätten sich nicht bestätigt.

Infrage komme den Ermittlern zufolge auch ein Organversagen oder eine bislang unentdeckte Krankheit des Kindes. Die histologischen Untersuchungen können bis Mitte nächster Woche dauern, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Parallel dazu liefen natürlich weitere Ermittlungen – beispielsweise, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege. Die Eltern der Siebenjährigen stünden noch unter Schock und konnten nicht vernommen werden. Nach Informationen dieser Zeitung hatten sie ihrem Kind eine Badeerlaubnis ausgestellt. Ob eine solche Badeerlaubnis mit einer Schwimmerlaubnis gleichzusetzen ist, ob sie nur für den Nichtschwimmerbereich gilt, ob und wie gut das Mädchen schwimmen konnte, ob es den Nichtschwimmerbereich unbemerkt von den Aufsichtspersonen verlassen hatte – alle diese Fragen sind noch offen.

„Die Lehrer haben nach dem Vorfall sehr besonnen reagiert“, sagt der Berliner Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Tom Erdmann: „Die Kinder wurden nach Hause gebracht und den Eltern übergeben, Notfallseelsorger wurden eingeschaltet und ein Raum der Trauer an der Schule eingerichtet. Ich gehe davon aus, dass auch während des Ausflugs alle Vorschriften befolgt wurden und alle Kinder, die im Wasser waren, eine entsprechende Schwimmerlaubnis der Eltern hatten.“

Die Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung, Beate Stoffers, sagte, dass an dem Ausflug zum Werbellinsee drei sogenannte JÜL(Jahrgangsübergreifendes Lernen)-Klassen der Klassenstufen 1 bis 3 beteiligt waren – mit insgesamt 70 Kindern und sechs Aufsichtspersonen.

Schülerfahrten, egal ob ein- oder mehrtägige, müssen von Lehrkräften oder pädagogischen Mitarbeitern geleitet werden, die fit genug sind, um vor Ort die Aufsichts- und Fürsorgepflicht zu erfüllen. Für Schwimmveranstaltungen gelten besondere Anforderungen, es gibt bislang aber keine Hinweise darauf, dass nicht genügend Aufsichtspersonen am und im Wasser waren.

Auch deshalb warnt der Berliner Grundschulforscher Jörg Ramseger vor einer Vorverurteilung der Lehrer: „Menschliche Dramen lassen sich leider nicht ausschließen“, sagt er: „Da muss auch manchmal niemand Schuld haben. Es wäre schade, wenn es deshalb keine Klassenausflüge mehr geben würde.“ Außerdem sieht Ramseger auch die Eltern in der Pflicht. „In unserem Kulturkreis ist es normalerweise üblich, dass ein Kind bereits schwimmen kann, wenn es in die Schule kommt“, sagt er. Viele Eltern gingen mit ihren Kindern auch zum Frühschwimmen, Möglichkeiten dafür gäbe es schließlich auch unabhängig von der Schule.

Das ist richtig. In Berlin bieten viele Kitas aber auch die Bäderbetriebe selbst, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und zahllose Vereine Schwimmkurse an. Je früher ein Kind schwimmen kann, umso besser. Experten sind sich einig, dass sich kleine Kinder schon mit drei, vier Jahren mit Paddelbewegungen und Hundekraulen über Wasser halten können. Auch Tauchen kann man in diesem Alter schon üben. Zum richtigen Schwimmenlernen entwickeln Kinder aber erst im fünften bis sechsten Lebensjahr die motorischen Voraussetzungen – etwa zur selben Zeit, ab der sie sicher und ohne Stützräder Fahrrad fahren können.

Dass der Schwimmunterricht in Berlin ein Pflichtfach ist, hat wenig Wirkung. Studien besagen, dass der Anteil der Nichtschwimmer nach diesem Unterricht in den 3. Klassen des Schuljahres 2014/15 berlinweit bei 18,2 Prozent lag. In Neukölln waren es gar 31 Prozent, in Mitte und Spandau 26,5 beziehungsweise 24,6 Prozent. Die wenigsten Nichtschwimmer hatten Steglitz-Zehlendorf (11,5), Treptow (11,3), Marzahn–Hellersdorf (10,8) und Pankow (9,7).

Manche fordern, dass der Schwimmunterricht an den Schulen früher beginnt, andere sehen die Ursache für die vielen Nichtschwimmer in den immer weniger werdenden kommunalen Bädern. Lehrer berichten aber auch, dass Schüler angeblich wegen Krankheit nur einmal im Monat, wenn überhaupt, am Schwimmunterricht teilnehmen – manchmal auch aus religiösen Gründen. Für GEW-Chef Tom Erdmann ist das nicht akzeptabel. „Schwimmen zu können ist eine absolute Notwendigkeit und steht deshalb auch über dem Selbstbestimmungsrecht der Eltern“, sagt er.

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