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Gedenkstätte Sachsenhausen: Geldstrafe gegen AfD-Besucher wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Der Strafbefehl gegen einen Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe, der laut Anklage in der Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern infrage gestellt hat, ist rechtskräftig. Er muss 4000 Euro zahlen.

Oranienburg - Wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen (Oberhavel) muss ein 69-jähriger Mann aus der Bodenseeregion 4000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl sei zurückgenommen worden, teilte das Amtsgericht Oranienburg am Dienstag mit. Die Geldstrafe sei damit rechtskräftig, eine Hauptverhandlung werde es nicht geben. (AZ: 18 Cs 114/19) Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und hatte dabei die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt. Die Gruppe war auf Einladung von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der Region und wurde wegen massiver Störungen der Gedenkstätte verwiesen. 

Der Angeklagte erschien nicht vor Gericht 

Der Prozess gegen den Mann war am 8. Oktober zunächst geplatzt, weil der Angeklagte nicht erschienen war und eine ordentliche Ladung nicht nachgewiesen werden konnte. Am Folgetag sei dann bei Gericht eine Mitteilung mit Datum vom 30. September über eine schwere Erkrankung des Angeklagten sowie dessen Reise- und Verhandlungsunfähigkeit eingegangen.
Damit stehe auch fest, dass der Mann die Ladung zu dem Gerichtstermin rechtzeitig erhalten habe, betonte das Gericht. Die Zustellungsurkunde war nicht beim Gericht eingegangen. Deshalb konnte bei der Verhandlung am 8. Oktober keine Entscheidung getroffen werden. 

Vernichtungsanlage mit Krematorium 

Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet. (epd)

Yvonne Jennerjahn

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