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Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) ist vor Gericht gezogen.

© promo

Gastronom unterliegt dem Land vor Gericht: Klage auf Corona-Entschädigung abgewiesen

Klage auf Corona-Entschädigung abgewiesen. Das Land Brandenburg muss einem Gastronomen keine Entschädigung wegen der pandemiebedingten Schließung seines Betriebes zahlen.

Potsdam - Auch bei Berliner war es vor Corona ein beliebtes Ausflugsziel, Ehen wurden dort geschlossen, doch wegen der Pandemie ist Schloss Diedersdorf im Landkreis Teltow-Fläming schon zum zweiten Mal für längere Zeit geschlossen. Hotel, Restaurant, Biergarten, Eventlocation samt Standesamt und Drehort fürs Fernsehen ist das noble Haus mit 50 Mitarbeitern. „Wir wollen den Kopf nicht in den Sand stecken“, sagt Juniorchefin Salina Worm, obwohl ihre Familie am Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam in einem für die ganze Branche wichtigen Präzedenzfall eine Niederlage kassierte. 

Ihr Vater, Schlossherr Thomas Worm, hatte das Land Brandenburg verklagt, weil er für die durch die Einschränkungen im ersten Lockdown verursachten Verluste – anders als Betriebe, die laut Infektionsschutzgesetz wegen eines Corona-Falls vom Gesundheitsamt geschlossen werden - keine Entschädigung bekam. Lediglich die Corona-Soforthilfen in Höhe von 60.000 Euro erhielt der Gastronom. Allein in sechs Wochen der Schließung im vergangenen Frühjahr seien ihm aber rund 350.000 Euro Schaden entstanden, 27.000 Euro Entschädigung machte er beim Land geltend.

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Keine Regelungslücke

Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab, nachdem am 26. Januar mündlich verhandelt worden war. Es sei zulässig, dass nur Betriebe mit Corona-Fall entschädigt würden, fasste der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz die 25-seitige schriftliche Urteilsbegründung zusammen. Es bestehe keine Regelungslücke. Dass der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten  angesichts einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht erweitert habe, sei hinzunehmen. „Bewerte will ich das nicht, das ist keine Frage von Gerechtigkeit“, so Dielitz. Das Gericht habe nur die Rechtsgrundlagen zu prüfen. 

„Ungerecht und unfair“ sei das, sagt hingegen Salina Worm. Der Potsdamer Anwalt der Familie, Thorsten Purps, kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. „Wir werden für die ganze Branche weiter kämpfen“, so Purps. Die Justiz habe die Chance versäumt, eine absurde Situation zu beenden. So werde das Infektionsschutzgesetz zu einem „Infektionsbeschleunigungsgesetz“, denn so könne man Betrieben, um eine Entschädigung zu bekommen, ja nur empfehlen, einen Infizierten „in den Betrieb einzuschleusen“. 

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