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Peer Jürgens saß von 2004 bis 2014 im Landtag Brandenburg.

© Ralf Hirschberger/dpa

Früherer Linke-Landtagsabgeordneter: Gericht bestätigt nun Kündigung von Jürgens

Jetzt ist es endgültig: Das Landesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung des ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (Linke). Er wurde wegen Betrugs mit Steuergeld verurteilt und dann von der Fraktion entlassen.

Berlin/Potsdam - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung des wegen Betruges mit Steuergeld verurteilten früheren Linke-Landtagsabgeordneten Peer Jürgens durch die Fraktion bestätigt. Eine Revision an das Bundesarbeitsgericht sei nicht zugelassen worden, teilte das Landesarbeitsgericht am Dienstag mit (Aktenzeichen 7 Sa 2068/18). Ein Urteil des Arbeitsgerichtes Potsdam wurde bestätigt.

Damit sei das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2018 als beendet zu betrachten, erklärte Thomas Domres, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion. Der Vorgang sei juristisch beendet.

Öffentlich entstandener Vertrauensverlust

Die ordentliche Kündigung sei aus personenbedingten Gründen sozial gerechtfertigt, begründete das Landesarbeitsgericht. Der durch seine Verurteilung in der Öffentlichkeit entstandene Vertrauensverlust mache es dem Mitarbeiter unmöglich, die politischen Auffassungen der Fraktion nach außen glaubwürdig zu vertreten. Er könne seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. 

Die ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei hingegen unwirksam, weil sie nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erklärt worden sei. Nach Angaben der Linksfraktion müssen damit noch vier Monatsgehälter an ihn gezahlt werden. 

Kündigung nach Bewährungsstrafe

Die Fraktion hatte Jürgens als bildungspolitischem Referenten gekündigt, nachdem dieser im Herbst 2017 zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Dem Urteil zufolge hatte er während seiner Zeit als Abgeordneter von 2004 bis 2014 dem Landtag falsche Wohnsitze gemeldet. Dadurch soll Jürgens unrechtmäßig insgesamt 87 000 Euro kassiert haben.

Die Linken beschäftigt noch ein ähnlicher Fall: Vergangenen Mai erließ das Amtsgericht Potsdam gegen den damaligen Büroleiter von Sozialministerin Diana Golze (Linke), die drei Monate später im Zuge des Lunapharm-Skandals zurücktrat, einen Strafbefehl wegen Betrugs mit Steuergeldern. Dem früheren Linke-Landtagsabgeordneten Torsten Krause war vorgeworfen worden, in seiner Zeit als Abgeordneter von 2005 bis 2012 durch Angabe eines falschen Wohnsitzes vom Landtag mehr als 71 000 Euro in Form von Fahrkostenpauschalen erschlichen zu haben. Krause kündigte Einspruch gegen den Strafbefehl an. (mit dpa)

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